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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei Latoria Immobilien GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Chemnitz hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Latoria Immobilien GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Jagdschänkenstraße 94 in Chemnitz wird von Geschäftsführer Falk Stiller vertreten. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 303 IN 90/26 geführt.

Mit Beschluss vom 26. Januar 2026 um 17:35 Uhr bestellte das Insolvenzgericht Rechtsanwalt Dr. Nils Freudenberg aus Chemnitz zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Er ist damit beauftragt, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft zu prüfen und das Vermögen vor nachteiligen Veränderungen zu schützen. Gleichzeitig ordnete das Gericht einen allgemeinen Zustimmungsvorbehalt an. Das bedeutet, dass Verfügungen der Latoria Immobilien GmbH über Gegenstände der Insolvenzmasse nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

Darüber hinaus dürfen Drittschuldner Zahlungen grundsätzlich nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, dieser stimmt ausdrücklich einer Zahlung an die Schuldnerin zu. Ziel dieser Maßnahme ist es, die vorhandenen Vermögenswerte zu sichern und eine gleichmäßige Behandlung der Gläubiger zu gewährleisten.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird, hängt nun von den weiteren Feststellungen des vorläufigen Insolvenzverwalters ab, insbesondere davon, ob ausreichend Masse zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden ist und ob Sanierungsperspektiven bestehen.

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