Das Amtsgericht München hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Euro Grundinvest Consulting GmbH eine abschließende Entscheidung getroffen. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 1507 IN 3031/16 geführt. Die Gesellschaft mit Sitz in der Ingolstädter Straße 12 in München ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 186329 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Sven Kaufmann, vormals Donhuysen, vertreten. Der Unternehmensgegenstand umfasst insbesondere die Beteiligung an anderen Gesellschaften.
Mit Beschluss vom 22. Januar 2026 wies das Insolvenzgericht den von der Schuldnerin selbst gestellten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse ab. Nach Auffassung des Gerichts reichte das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht aus, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Damit kommt es nicht zur formellen Eröffnung des Verfahrens und auch nicht zur Bestellung eines Insolvenzverwalters.
Zeitgleich traf das Gericht eine weitere Entscheidung von erheblicher Bedeutung. Die in den Jahren 2017 und 2019 angeordneten insolvenzrechtlichen Sicherungsmaßnahmen wurden ebenfalls mit Beschluss vom 22. Januar 2026 aufgehoben. Diese Maßnahmen hatten über einen langen Zeitraum hinweg dazu gedient, das Vermögen der Gesellschaft vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und Zugriffe zu reglementieren. Mit ihrer Aufhebung entfallen nun sämtliche insolvenzrechtlichen Beschränkungen, die bislang bestanden hatten.
Die Kombination aus der Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse und der Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen markiert das faktische Ende des Insolvenzeröffnungsverfahrens. Für Gläubiger bedeutet dies, dass kein Insolvenzverfahren durchgeführt wird und sie ihre Ansprüche außerhalb eines geordneten Insolvenzverfahrens verfolgen müssen. Für die Gesellschaft selbst endet damit ein jahrelanger Schwebezustand, wenngleich die wirtschaftliche Lage weiterhin angespannt sein dürfte. Welche weiteren rechtlichen oder wirtschaftlichen Schritte folgen, bleibt offen.