Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der tekamolo UG haftungsbeschränkt mit Sitz in der Kurfürstenstraße 114 in Berlin eine abschließende Entscheidung getroffen. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 3616 IN 4414/25 geführt. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 220184 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Beka Kokoladze vertreten.
Mit Beschluss vom 17. November 2025 wies das Insolvenzgericht den von der Schuldnerin selbst gestellten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ab. Grund für diese Entscheidung war das Fehlen einer ausreichenden Insolvenzmasse. Nach Auffassung des Gerichts reichten die vorhandenen Vermögenswerte nicht aus, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken, sodass eine Verfahrenseröffnung nicht in Betracht kam.
Die Abweisung mangels Masse hat für Gläubiger regelmäßig weitreichende Konsequenzen. Da kein Insolvenzverfahren eröffnet wird, findet keine geordnete gemeinschaftliche Befriedigung der Forderungen statt. Stattdessen bleiben den Gläubigern nur individuelle rechtliche Schritte, die jedoch angesichts der festgestellten Vermögenslosigkeit häufig ins Leere laufen.
Gegen den Beschluss steht den Beteiligten grundsätzlich die sofortige Beschwerde offen. Diese kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden. Maßgeblich für den Fristbeginn ist entweder die Verkündung, die Zustellung oder die öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung. Ob von diesem Rechtsmittel Gebrauch gemacht wird, bleibt abzuwarten.