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Native Instruments und Native Instruments Group unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Charlottenburg hat in zwei parallel geführten Insolvenzantragsverfahren weitreichende Sicherungsmaßnahmen gegen die Native Instruments GmbH sowie die Native Instruments Group GmbH angeordnet.

Im Verfahren 3612 IN 602/26 betrifft die Entscheidung die Native Instruments GmbH mit Sitz in der Schlesischen Straße 29–30 in Berlin. Das Unternehmen ist auf die Entwicklung, Vermarktung und den Vertrieb von Software, Hardware und Dienstleistungen im Bereich Musik- und Audiotechnologie spezialisiert. Am 26. Januar 2026 um 17:15 Uhr ordnete das Insolvenzgericht zur Sicherung der Vermögenswerte die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Gleichzeitig wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen untersagt und bereits laufende Vollstreckungen vorläufig eingestellt.

Unmittelbar anschließend erging im Verfahren 3612 IN 604/26 eine gleichlautende Entscheidung für die Native Instruments Group GmbH, die als Holdinggesellschaft fungiert und Beteiligungen sowie eigenes Vermögen verwaltet. Auch hier wurden am 26. Januar 2026 um 18:00 Uhr umfassende Sicherungsmaßnahmen nach der Insolvenzordnung angeordnet.

In beiden Verfahren bestellte das Amtsgericht Charlottenburg Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini, Kantstraße 164 in Berlin, zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Verfügungen über das Vermögen der jeweiligen Schuldnerinnen sind seitdem nur noch mit seiner Zustimmung wirksam. Ihm obliegt die Sicherung und Erhaltung der Vermögenswerte sowie die Prüfung, ob die vorhandene Masse zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen, Sonderkonten für die künftige Insolvenzmasse einzurichten und Einsicht in sämtliche Geschäftsunterlagen zu nehmen. Kreditinstitute und Drittschuldner wurden angewiesen, Zahlungen ausschließlich an ihn zu leisten.

Die nahezu zeitgleich angeordneten Maßnahmen in den Verfahren 3612 IN 602/26 und 3612 IN 604/26 lassen auf eine konzernweite wirtschaftliche Krise schließen. Ob es zu einer formellen Eröffnung der Insolvenzverfahren kommt oder Sanierungsoptionen bestehen, wird sich nach Abschluss der Prüfungen durch den vorläufigen Insolvenzverwalter entscheiden.

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