Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Latoria Immobilien GmbH mit Sitz in der Jagdschänkenstraße 94 in Chemnitz hat das Amtsgericht Chemnitz eine weitreichende Entscheidung getroffen. Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 32458 und vertreten durch den Geschäftsführer Falk Stiller, steht damit unter gerichtlicher Aufsicht. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 303 IN 90/26 geführt.
Mit Beschluss vom 26. Januar 2026 um 17:35 Uhr bestellte das Insolvenzgericht Rechtsanwalt Dr. Nils Freudenberg aus Chemnitz zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Er übernimmt damit die zentrale Aufgabe, die Vermögenslage der Gesellschaft zu prüfen, bestehende Werte zu sichern und mögliche nachteilige Veränderungen im Hinblick auf die Gläubigerinteressen zu verhindern. Die Bestellung markiert einen entscheidenden Schritt im laufenden Insolvenzeröffnungsverfahren.
Gleichzeitig ordnete das Gericht einen allgemeinen Zustimmungsvorbehalt an. Verfügungen der Latoria Immobilien GmbH über Gegenstände der Insolvenzmasse sind seither nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Auch Drittschuldner sind hiervon betroffen, da sie Leistungen grundsätzlich nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erbringen dürfen, sofern dieser nicht ausdrücklich einer Zahlung an die Gesellschaft zustimmt. Diese Maßnahme dient der umfassenden Kontrolle der Zahlungsströme und der Sicherung der Masse.
Der gerichtliche Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. In den kommenden Wochen wird maßgeblich davon abhängen, zu welchen Ergebnissen der vorläufige Insolvenzverwalter gelangt und ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfüllt sind.