Es gibt Krankheiten, gegen die hilft Ruhe.
Es gibt Krankheiten, gegen die helfen Medikamente.
Und dann gibt es Krankheiten, die gibt es überhaupt nicht.
Letztere Kategorie hat der Fall der Medizin-Influencerin Alina Walbrun alias „Doc Alina“ im Sommer 2026 eindrucksvoll bereichert.
Nun kommt eine weitere Kategorie hinzu:
Ermittlungsverfahren.
Die gibt es tatsächlich.
Nach einem aktuellen Bericht der BILD ermittelt die Staatsanwaltschaft München II gegen Alina Walbrun. Welche konkrete strafrechtliche Bewertung die Staatsanwaltschaft vorgenommen hat und welcher Tatvorwurf Gegenstand des Verfahrens ist, lässt sich aus den derzeit frei zugänglichen Informationen allerdings nicht abschließend feststellen. Deshalb sollte man an dieser Stelle nicht weiterdiagnostizieren, als die Aktenlage reicht.
Und wie in der Medizin gilt auch im Strafrecht:
Erst untersuchen, dann diagnostizieren.
Vor allem gilt die Unschuldsvermutung.
Die Karriere von „Doc Alina“ hatte schon vorher gewisse Nebenwirkungen
Alina Walbrun gehörte zu den bekanntesten deutschen sogenannten Medfluencern.
Hunderttausende Menschen folgten ihren Beiträgen über Ernährung, Gesundheit, Selbstoptimierung und medizinische Themen. Schon lange vor Abschluss ihres Medizinstudiums trat sie im Netz unter dem Namen „Doc Alina“ auf.
Bereits 2025 äußerte eine Juristin der Verbraucherzentrale öffentlich Zweifel daran, ob eine solche Bezeichnung bei einer damaligen Medizinstudentin nicht zumindest den Eindruck einer bereits vorhandenen ärztlichen beziehungsweise akademischen Qualifikation erwecken könne.
Nun darf man natürlich grundsätzlich jeden möglichen Namen für seinen Social-Media-Kanal wählen.
„Doc“ klingt eben auch erheblich vertrauenerweckender als:
„Alina, die noch an ihrer Ausbildung arbeitet und nebenbei Nahrungsergänzungsmittel verkauft.“
Marketing muss schließlich auf einen Smartphone-Bildschirm passen.
Dann kam eine Krankheit, die leider nur einen kleinen Schönheitsfehler hatte
Im Sommer 2026 führte YouTuber Marvin Wildhage einen bemerkenswerten Test durch.
Er erfand die Krankheit „postvirale nasale Hypersensibilität“.
Dazu entstand eine erfundene Pharmafirma samt Internetauftritt und weiteren Hinweisen, die auf den Schwindel hindeuteten.
Walbrun griff das Thema im Rahmen einer bezahlten Kooperation auf.
Besonders spektakulär war nicht einmal, dass sie die erfundene Krankheit erwähnte.
Sie erklärte nach verschiedenen übereinstimmenden Medienberichten sinngemäß, das Krankheitsbild bereits aus ihrem Medizinstudium zu kennen. Die Krankheit hatte dort allerdings einen erheblichen Nachteil:
Sie existierte nicht.
Das ist für einen medizinischen Erfahrungsbericht ungefähr so praktisch wie ein Erfahrungsbericht über eine Blinddarmoperation bei einem Einhorn.
Immerhin: Walbrun räumte ihren Fehler ein
Hier sollte man fair bleiben.
Walbrun hat nach Bekanntwerden des Experiments eingeräumt, den Begriff nicht ausreichend überprüft zu haben. Sie bezeichnete ihre damalige Darstellung selbst als falsch und irreführend und erklärte, dass ihr dies angesichts ihrer medizinischen Ausbildung nicht hätte passieren dürfen.
Die für die Kooperation vorgesehene beziehungsweise erhaltene Vergütung von 3.800 Euro sollte nach ihrer Ankündigung gespendet werden; sie kündigte zudem eine weitere Spende in gleicher Höhe an.
Das muss man erwähnen.
Fehler können passieren.
Auch Mediziner sind Menschen.
Allerdings sollte die durchschnittliche Fehlerrate bei der Frage
„Existiert diese Krankheit überhaupt?“
möglichst etwas unterhalb der eines Münzwurfs liegen.
Dann wurde es kompliziert mit dem Wort „Ärztin“
Nach öffentlich zugänglichen Berichten bestand Walbrun im Mai 2026 den letzten Abschnitt ihrer ärztlichen Prüfung und schloss damit ihr Medizinstudium ab.
Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass jemand bereits approbierte Ärztin ist.
Die Bundesärzteordnung ist an dieser Stelle bemerkenswert humorlos.
Dort steht schlicht:
Die Berufsbezeichnung „Arzt“ oder „Ärztin“ darf grundsätzlich nur führen, wer approbiert oder entsprechend zur Berufsausübung befugt ist.
Noch humorloser ist das Strafgesetzbuch.
§ 132a StGB stellt das unbefugte Führen bestimmter Berufsbezeichnungen unter Strafe. Dazu gehört ausdrücklich die Bezeichnung „Arzt“. Der gesetzliche Strafrahmen reicht bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass Alina Walbrun diesen Straftatbestand erfüllt hat.
Das entscheidet weder verbraucherschutzforum.berlin noch irgendein Social-Media-Kommentar.
Das entscheiden im Zweifelsfall Staatsanwaltschaft und Gericht.
Aber da war dieser Podcast …
Interessant ist allerdings, was Walbrun selbst öffentlich gesagt haben soll.
In einer Podcastfolge vom 17. Mai 2026 erklärte sie nach einem dokumentierten Medienbericht:
Sie sei seit dem 12. Mai „offiziell Ärztin“.
Später erklärte sie wiederum auf Instagram, ihre Approbation noch nicht angenommen beziehungsweise nicht beantragt zu haben. Auch bei E-Mails an potenzielle Kooperationspartner soll die Bezeichnung Ärztin verwendet worden sein; Walbrun erklärte hierzu, entsprechende Formulierungen seien teilweise ohne ihre vorherige Kenntnis von einer Mitarbeiterin verschickt worden.
Das alles macht den Fall rechtlich zumindest interessant.
Denn eine bestandene ärztliche Prüfung und eine Approbation sind zwei unterschiedliche Dinge.
Etwas salopp formuliert:
Das Staatsexamen ist der Führerscheinprüfung vergleichbar. Die Approbation ist nicht einfach das kleine Plastikkärtchen, das man irgendwann abholt, wenn man gerade Zeit hat.
Und jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft
Nach dem BILD-Bericht hat die Sache inzwischen die Staatsanwaltschaft München II erreicht.
Damit hat sich das Format des Contents verändert.
Früher:
„Diese fünf Lebensmittel helfen deinem Cortisol.“
Dann:
„Diese Krankheit kenne ich aus dem Studium.“
Jetzt möglicherweise:
„Diese fünf Dinge sollte man bei einer staatsanwaltschaftlichen Anhörung lieber seinem Anwalt überlassen.“
Aber auch hier gilt:
Ein Ermittlungsverfahren ist keine Verurteilung.
Eine Staatsanwaltschaft ermittelt gerade deshalb, um festzustellen, ob sich ein Anfangsverdacht bestätigt oder eben nicht.
Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt Alina Walbrun als unschuldig.
Das ist keine juristische Fußnote, sondern ein wesentlicher Unterschied.
Vielleicht ist das eigentliche Problem größer als „Doc Alina“
So unterhaltsam der Fall erscheinen mag, dahinter steckt ein ernstes Verbraucherschutzproblem.
Gesundheitsinformationen funktionieren anders als Schminktipps oder Empfehlungen für Turnschuhe.
Menschen treffen aufgrund medizinisch klingender Aussagen Entscheidungen über ihren Körper.
Und Titel, weiße Kittel, medizinische Fachbegriffe oder Namen wie „Doc“ erzeugen Vertrauen.
Die Verbraucherzentrale hat genau auf dieses Problem hingewiesen: Wer im Netz mit medizinischer Autorität auftritt, kann beim Publikum eine Qualifikation suggerieren, die Nutzer häufig nicht weiter überprüfen.
Eine SWR-Recherche zeigte bereits zuvor, welche Wirkung Gesundheitstipps von Medfluencern haben können. Junge Frauen berichteten dort beispielsweise, dass sie Ernährungsempfehlungen Walbruns übernommen hätten; eine Betroffene mit Essstörung schilderte negative Auswirkungen. Walbruns Anwalt erklärte dazu, Menschen mit bestehenden Essstörungen seien gerade nicht die Zielgruppe seiner Mandantin.
Genau hier liegt das grundsätzliche Problem des Geschäftsmodells.
Influencer leben von Nähe.
Medizin lebt von Distanz, Prüfung, Evidenz und Verantwortung.
Marketing braucht schnelle Botschaften.
Wissenschaft braucht häufig den Satz:
„Das wissen wir noch nicht.“
Diese beiden Welten vertragen sich ungefähr so harmonisch wie ein Detox-Tee mit einer Metaanalyse.
Gesundheitstipps und Verkauf gehören besonders kritisch geprüft
Walbrun ist außerdem unternehmerisch tätig. Sie ist beziehungsweise war mit Unternehmen im Bereich Gesundheitsprodukte und Nahrungsergänzung verbunden. Öffentlich zugängliche Registerdaten führen sie unter anderem als Geschäftsführerin der Onegevity GmbH; deren Unternehmenszweck umfasst Produkte und Dienstleistungen im Bereich Krankheitsprävention und Gesundheit.
Das ist zunächst vollkommen legal und kein Vorwurf.
Es schafft aber einen klassischen Interessenkonflikt:
Wer erklärt Gesundheit?
Wer verkauft Gesundheit?
Und wann wird aus Information Werbung?
Gerade Verbraucher sollten bei jedem Medfluencer deshalb drei einfache Fragen stellen:
Welche Qualifikation besitzt diese Person tatsächlich?
Auf welche wissenschaftliche Quelle stützt sie ihre Aussage?
Verdient sie Geld mit dem Produkt oder der Botschaft, die sie gerade empfiehlt?
Diese drei Fragen wirken möglicherweise weniger sexy als „5 Biohacks für deinen Morgen“.
Sie haben allerdings einen entscheidenden Vorteil:
Sie existieren wirklich.
Unsere Diagnose
Wir erlauben uns daher eine rein satirische Ferndiagnose des gesamten Medfluencer-Systems:
Akute Autoritätsinflation bei chronischem Quellenmangel.
Begleitsymptome:
Prestigeträchtige Berufsbezeichnungen.
Weiße Kittel.
Supplement-Dosen im Hintergrund.
Affiliate-Codes.
Und gelegentlich eine Krankheit, die bislang lediglich den kleinen Nachteil besitzt, dass die Medizin noch nichts von ihrer Existenz weiß.
Die Therapie wäre erstaunlich preiswert:
Quellen prüfen.
Interessenkonflikte offenlegen.
Berufsbezeichnungen korrekt verwenden.
Und vor einer medizinischen Aussage vielleicht einmal nachsehen, ob die betreffende Krankheit überhaupt existiert.
Bei Alina Walbrun gilt jetzt zunächst die Unschuldsvermutung
So verlockend die Pointe auch sein mag:
Das Ermittlungsverfahren ist kein Schuldspruch.
Derzeit können wir belastbar lediglich festhalten, dass die BILD unter Berufung auf eigene Informationen über Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München II berichtet. Eine öffentlich zugängliche Mitteilung der Behörde mit konkreter rechtlicher Einordnung liegt uns bei Redaktionsschluss nicht vor.
Deshalb werden wir weder einen konkreten Straftatbestand als erwiesen darstellen noch behaupten, Alina Walbrun habe sich strafbar gemacht.
Aber eines hat dieser Fall bereits jetzt geschafft:
Er liefert eine ziemlich gute Erinnerung daran, warum Verbraucher bei medizinischen Influencern gelegentlich genau das tun sollten, was diese selbst häufig empfehlen:
Nicht alles ungeprüft schlucken.
Redaktioneller Hinweis: Gegen Alina Walbrun wird nach einem Bericht der BILD durch die Staatsanwaltschaft München II ermittelt. Ein Ermittlungsverfahren bedeutet keine Feststellung strafbaren Verhaltens. Für die Betroffene gilt uneingeschränkt die Unschuldsvermutung. Soweit im Beitrag frühere Aussagen oder Vorwürfe wiedergegeben werden, werden diese als solche gekennzeichnet. Die satirischen Passagen sind erkennbar wertende Zuspitzungen.