Mit dem Slogan „Ihr Geld hat mehr verdient!“ locken gleich mehrere Internetseiten derzeit Sparerinnen und Sparer – doch hinter den vermeintlich attraktiven Zinsangeboten verbirgt sich nach Einschätzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein erhebliches Risiko. Die Finanzaufsicht warnt ausdrücklich vor den nahezu identischen Websites festgeldtipps.com, zinsvergleichplus.de und geldanlagen-kapitalanlagen.de.
Nach Erkenntnissen der BaFin bieten die bislang unbekannten Betreiber über diese Seiten ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an, insbesondere Tages- und Festgeldanlagen. Besonders brisant: Die beworbenen Angebote stammen nicht von den im Impressum genannten Unternehmen. Vielmehr handelt es sich um einen gezielten Identitätsmissbrauch, bei dem reale Firmennamen offenbar genutzt werden, um Seriosität vorzutäuschen und Vertrauen zu erschleichen.
Die Vorgehensweise ist der Aufsicht nicht neu. Die nun beanstandeten Seiten sind nahezu deckungsgleich mit den Websites tagesgeldvergleich24.com und tagesgeldvergleich24.de.com, vor denen die BaFin bereits am 21. November 2024 sowie erneut am 25. Februar 2025 gewarnt hatte. Die wiederkehrende Struktur deutet auf ein systematisches Vorgehen hin, bei dem betrügerische Inhalte unter wechselnden Domainnamen erneut ins Netz gestellt werden.
Gerade Fest- und Tagesgeldangebote gelten bei vielen Anlegerinnen und Anlegern als besonders sicher. Genau dieses Sicherheitsbedürfnis wird nach Einschätzung der BaFin gezielt ausgenutzt. Professionell gestaltete Vergleichsportale, bekannte Begriffe und scheinbar transparente Zinsübersichten sollen Vertrauen schaffen – tatsächlich fehlt jedoch jede aufsichtsrechtliche Grundlage.
Grundsätzlich gilt: Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anbietet, benötigt dafür eine ausdrückliche Erlaubnis der BaFin. Anbieter, die ohne diese Genehmigung agieren, handeln unerlaubt. Ob ein Unternehmen tatsächlich zugelassen ist, lässt sich über die offizielle Unternehmensdatenbank der Finanzaufsicht überprüfen. Die rechtliche Grundlage der aktuellen Warnung bildet § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes.
Die BaFin nutzt den Fall erneut, um vor unseriösen Festgeldangeboten im Internet zu warnen. In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ veröffentlicht die Behörde fortlaufend aktuelle Warnmeldungen zu unerlaubt tätigen Unternehmen und informiert darüber, wie typische Betrugsmaschen aufgebaut sind. Die klare Botschaft der Aufsicht: Wer mit hohen Zinsen wirbt, aber Identitäten verschleiert und ohne Erlaubnis handelt, stellt ein erhebliches Risiko dar – Vorsicht und gründliche Prüfung sind unerlässlich.