Dark Mode Light Mode

Gefälschte Festgeldangebote per E-Mail: BaFin warnt vor Identitätsdiebstahl im Namen von Wise

geralt (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung vor betrügerischen Festgeldangeboten ausgesprochen, die derzeit per E-Mail von der Adresse wise@wisefestgeldkonto.com versendet werden. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht betreiben die bislang unbekannten Absender ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte und handeln damit rechtswidrig.

Besonders schwerwiegend ist der Hinweis auf einen Identitätsdiebstahl. Die Angebote stammen ausdrücklich nicht von der Wise Europe SA, einem bekannten und regulierten Zahlungsdienstleister. Der Name „Wise“ wird offenbar gezielt missbraucht, um Seriosität vorzutäuschen und Empfängerinnen und Empfänger zur Geldanlage zu bewegen.

Festgeldangebote genießen bei vielen Sparerinnen und Sparern einen Ruf als sichere Anlageform. Genau dieses Vertrauen machen sich Betrüger zunehmend zunutze – insbesondere über E-Mails, die professionell gestaltet sind und bekannte Markennamen verwenden. Die BaFin warnt daher eindringlich davor, auf entsprechende Nachrichten zu reagieren oder persönliche Daten preiszugeben.

Grundsätzlich gilt: Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anbietet, benötigt hierfür eine ausdrückliche Erlaubnis der BaFin. Anbieter, die ohne diese Genehmigung tätig sind, unterliegen keiner Aufsicht und stellen ein erhebliches Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher dar. Ob ein Unternehmen über eine gültige Zulassung verfügt, lässt sich über die öffentlich zugängliche Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen.

Die rechtliche Grundlage der Warnung bildet § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes. In diesem Zusammenhang weist die BaFin erneut auf die wachsende Gefahr betrügerischer Handels- und Anlageplattformen hin, die über E-Mail, Messenger-Dienste oder soziale Netzwerke verbreitet werden.

Weitere aktuelle Warnungen sowie praktische Hinweise zum Schutz vor Finanzbetrug finden Interessierte in der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ auf der Website der BaFin. Die zentrale Empfehlung der Aufsicht: Vorsicht bei unaufgeforderten Anlageangeboten – insbesondere dann, wenn sie unter dem Namen bekannter Unternehmen versendet werden.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Täuschung über Messenger und App: BaFin warnt vor „PayDenPro“ und Identitätsmissbrauch

Next Post

Rückruf bei EDEKA: Glasfremdkörper in Baguette entdeckt – EDEKA Herzstücke Klassik Baguette vom Verzehr ausgeschlossen