Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine deutliche Warnung vor Angeboten auf der Website deumarket.com ausgesprochen. Nach Erkenntnissen der Aufsichtsbehörde werden dort Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten – und zwar ohne die in Deutschland zwingend erforderliche Erlaubnis. Die Plattform unterliegt keiner Beaufsichtigung durch die BaFin und stellt nach Einschätzung der Behörde ein erhebliches Risiko für Anlegerinnen und Anleger dar.
Besonders gravierend ist die Art und Weise, mit der auf der Website Seriosität vorgetäuscht wird. Der Betreiber tritt überwiegend unter dem Namen DeuMarkets auf, ohne eine Rechtsform zu benennen oder ein ordnungsgemäßes Impressum bereitzustellen. Konkrete Angaben zum Geschäftssitz fehlen vollständig. Gleichzeitig wird auf der Website suggeriert, das Unternehmen sei in London ansässig – eine Behauptung, für die es keinerlei belastbare Hinweise gibt.
Darüber hinaus berufen sich die Betreiber auf angebliche Registrierungen bei mehreren europäischen Finanzaufsichtsbehörden. So wird eine Zulassung bei der spanischen Finanzmarktaufsicht CNMV behauptet, ebenso eine Registrierung bei der britischen Financial Conduct Authority (FCA) sowie bei der zypriotischen Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC) unter dem Namen DeuMarkets Financial Services Ltd. Nach Angaben der BaFin sind diese Darstellungen unzutreffend.
Besonders aufschlussreich ist dabei der Verweis auf eine angebliche CySEC-Registrierungsnummer. Diese gehört in Wirklichkeit der FXPRO Financial Services Ltd, einem real existierenden und regulierten Unternehmen. Der BaFin liegen jedoch keinerlei Hinweise vor, dass dieses Institut in irgendeiner Verbindung zu deumarket.com oder den dort beworbenen Angeboten steht. Nach Einschätzung der Aufsicht handelt es sich um einen klaren Identitätsmissbrauch, bei dem fremde Unternehmensdaten gezielt genutzt werden, um Vertrauen zu erschleichen.
Die BaFin stellt klar: Wer in Deutschland Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dafür eine ausdrückliche Erlaubnis der Finanzaufsicht. Anbieter, die ohne diese Genehmigung tätig sind, handeln unerlaubt und entziehen sich jeglicher regulatorischer Kontrolle. Ob ein Unternehmen tatsächlich zugelassen ist, lässt sich über die öffentlich zugängliche Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen.
Die rechtliche Grundlage der Warnung bilden § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes sowie § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes. Gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern ruft die BaFin Verbraucherinnen und Verbraucher dazu auf, bei Geldanlagen im Internet äußerste Vorsicht walten zu lassen und Anbieter gründlich zu überprüfen, bevor finanzielle Entscheidungen getroffen werden.
Weitere Hinweise zum Schutz vor Anlagebetrug bietet der BaFin-Verbraucherschutzpodcast. In der Folge „Vorsicht, Betrug“ wird erläutert, mit welchen Methoden unseriöse Plattformen arbeiten und wie sich Anlegerinnen und Anleger vor finanziellen Schäden schützen können. Die Warnung im Fall deumarket.com zeigt einmal mehr: Internationale Aufsichtslogos und wohlklingende Firmennamen ersetzen keine echte Regulierung – kritisches Hinterfragen bleibt der wichtigste Schutz.