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Internationale Kulisse ohne Zulassung: BaFin warnt vor glenfordcap.com

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnmeldung zu der Website glenfordcap.com veröffentlicht und rät dringend davon ab, dort angebotene Finanzgeschäfte einzugehen. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht werden über die Plattform Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten – und das ohne die in Deutschland zwingend erforderliche Erlaubnis.

Auffällig ist das undurchsichtige Auftreten der Betreiber. Diese verwenden wechselnde Bezeichnungen wie glenfordcap, Glenford Capitals oder glenfordcap Limited. Als Geschäftsadresse wird eine Anschrift in Genf angegeben, während in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugleich festgelegt ist, dass die Geschäftsbeziehung dem Recht von Saint Lucia unterliegt. Solche Konstruktionen mit wechselnden Namen, internationalen Rechtsräumen und schwer überprüfbaren Zuständigkeiten gelten aus Sicht der Aufsicht als typisches Warnsignal.

Hinzu kommt ein weiterer Unstimmigkeitsfaktor: Laut Angaben auf der Website soll diese von der MICA Consulting Ltd mit Sitz in London registriert worden sein. Im britischen Unternehmensregister Companies House lässt sich jedoch keine Gesellschaft mit der genannten Geschäftsadresse finden. Die BaFin wertet diese fehlende Nachvollziehbarkeit als weiteres Indiz für ein unseriöses Angebot.

Die Finanzaufsicht stellt klar, dass Anbieter, die in Deutschland Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen erbringen, hierfür eine ausdrückliche Erlaubnis der BaFin benötigen. Fehlt diese Genehmigung, handeln sie rechtswidrig und entziehen sich der staatlichen Kontrolle. Ob ein Unternehmen tatsächlich zugelassen ist, lässt sich über die öffentlich zugängliche Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen.

Die rechtliche Grundlage der Warnung bilden § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes sowie § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes. Gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern ruft die BaFin Verbraucherinnen und Verbraucher dazu auf, bei Geldanlagen im Internet äußerste Vorsicht walten zu lassen und Angebote sorgfältig zu prüfen, bevor Kapital investiert wird.

Weitere Hinweise zum Schutz vor Anlagebetrug bietet der BaFin-Verbraucherschutzpodcast. In der Folge „Vorsicht, Betrug“ wird erläutert, wie betrügerische Plattformen mit internationalen Scheinadressen und rechtlichen Grauzonen arbeiten – und wie sich Anlegerinnen und Anleger wirksam vor finanziellen Verlusten schützen können.

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