Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt eindringlich vor betrügerischen Aktivitäten, die derzeit über WhatsApp-Gruppen und Chats verbreitet werden. Nach Informationen der Finanzaufsicht treten bislang unbekannte Initiatoren dabei fälschlicherweise unter dem Namen des US-amerikanischen Unternehmens Payden & Rygel auf. Es handelt sich um einen klaren Fall von Identitätsmissbrauch, bei dem sogar die Namen real existierender Mitarbeiter missbräuchlich verwendet werden, um Vertrauen aufzubauen.
In den entsprechenden WhatsApp-Gruppen werden deutsche Anlegerinnen und Anleger gezielt angesprochen und dazu verleitet, die Handels-App „PayDenPro“ aus gängigen App-Stores herunterzuladen. Über diese Anwendung sollen anschließend verschiedene Finanzinstrumente gehandelt werden. Die BaFin stellt jedoch klar: Die unbekannten Anbieter hinter der App werden nicht von der Finanzaufsicht beaufsichtigt und sind nicht berechtigt, in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anzubieten.
Der Fall zeigt exemplarisch, wie professionell Anlagebetrug inzwischen organisiert ist. Durch die Kombination aus persönlicher Ansprache in Messenger-Diensten, der Nutzung bekannter Unternehmensnamen und einer scheinbar seriösen App entsteht der Eindruck eines regulierten Angebots. Tatsächlich fehlt jedoch jede aufsichtsrechtliche Grundlage – mit erheblichen Risiken für die Betroffenen.
Grundsätzlich gilt: Wer in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen erbringt, benötigt hierfür eine ausdrückliche Erlaubnis der BaFin. Anbieter, die ohne diese Genehmigung tätig sind, handeln unerlaubt. Ob ein Unternehmen über eine entsprechende Zulassung verfügt, lässt sich über die öffentlich zugängliche Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen.
Die rechtliche Grundlage der Warnung bildet § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes. Die BaFin warnt in diesem Zusammenhang erneut ausdrücklich vor Anlagebetrug über WhatsApp und Telegram. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten besonders misstrauisch sein, wenn sie unaufgefordert in Chats oder Gruppen zu Investitionen eingeladen werden.
Weitere aktuelle Warnmeldungen sowie praktische Hinweise zum Schutz vor betrügerischen Maschen finden sich in der BaFin-Rubrik „Finanzbetrug erkennen“. Dort wird deutlich: Persönliche Kontaktaufnahme, bekannte Namen und technisch ausgereifte Apps ersetzen keine echte Regulierung – kritische Prüfung bleibt der wichtigste Schutz.