Die seit Ende Juli geltende Aussetzung des Familiennachzugs für Geflüchtete mit subsidiärem Schutzstatus zeigt deutliche Auswirkungen. Nach Angaben der Bundesregierung wurden seit Inkrafttreten der Regelung bundesweit nur in zwei Fällen Ausnahmen genehmigt, die eine Einreise von Familienangehörigen nach Deutschland ermöglichten.
Insgesamt gingen fast 2600 Anträge auf Familiennachzug ein. Davon befinden sich derzeit noch rund 90 Verfahren in der Prüfung. Der überwiegende Teil der Anträge wurde jedoch abgelehnt oder konnte nicht positiv beschieden werden. Betroffen sind vor allem Geflüchtete mit subsidiärem Schutzstatus, darunter viele Menschen aus Syrien, die zwar vor Krieg oder Gewalt geflohen sind, aber keinen vollen Flüchtlingsstatus erhalten haben.
Die Bundesregierung hatte den Familiennachzug für diese Gruppe vor rund fünf Monaten für zunächst zwei Jahre ausgesetzt. Ziel der Maßnahme ist es, die Zuwanderung zu begrenzen und die Kommunen zu entlasten. Ausnahmen sind nur in besonders gelagerten Härtefällen vorgesehen, etwa bei schweren Erkrankungen oder außergewöhnlichen humanitären Gründen.
Anträge auf solche Ausnahmen können subsidiär Schutzberechtigte bei der Internationalen Organisation für Migration stellen. Die Hürden dafür sind jedoch hoch. Die nun veröffentlichten Zahlen machen deutlich, dass die Bundesregierung den Begriff des Härtefalls äußerst restriktiv auslegt.
Kritiker sehen darin eine erhebliche Belastung für betroffene Familien, die weiterhin über Jahre hinweg getrennt bleiben. Befürworter der Regelung verweisen dagegen auf die angespannte Lage bei Unterbringung, Integration und Verwaltung und halten die strikte Linie für notwendig.
Die geringe Zahl genehmigter Ausnahmen verdeutlicht, dass der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte faktisch nahezu vollständig zum Erliegen gekommen ist – mit weitreichenden humanitären und gesellschaftlichen Folgen.