Aktenzeichen: 3608 IN 10438/25
Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der LohnAbr SR Smart FF GmbH hat das Amtsgericht Charlottenburg als zuständiges Insolvenzgericht eine abschließende Entscheidung getroffen. Die Gesellschaft wird durch ihren Geschäftsführer Rumen Sashev vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 275768 eingetragen.
Mit Beschluss vom 20.11.2025 wies das Insolvenzgericht den von der antragstellenden Gläubigerin gestellten Insolvenzantrag mangels Masse ab. Grundlage dieser Entscheidung ist die gerichtliche Feststellung, dass das vorhandene Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Damit scheidet die Durchführung eines förmlichen Insolvenzverfahrens aus, da bereits die Mindestvoraussetzungen für dessen Finanzierung nicht erfüllt sind.
Die Abweisung mangels Masse stellt einen rechtlich bedeutsamen Endpunkt des Insolvenzantragsverfahrens dar. Sie bringt zum Ausdruck, dass keine hinreichende Insolvenzmasse vorhanden ist, um eine gleichmäßige Gläubigerbefriedigung unter Aufsicht eines Insolvenzverwalters zu ermöglichen. Für die Gläubiger bedeutet diese Entscheidung regelmäßig, dass sie ihre Forderungen außerhalb eines Insolvenzverfahrens verfolgen müssen, soweit hierfür noch rechtliche oder tatsächliche Möglichkeiten bestehen.
Gegen den Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg steht den Beteiligten das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu. Diese kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden. Maßgeblich für den Beginn der Frist ist die Verkündung der Entscheidung, deren Zustellung oder die wirksame öffentliche Bekanntmachung. Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzureichen und unterliegt den gesetzlichen Formvorgaben, insbesondere im Hinblick auf eine elektronische Übermittlung.
Mit der Entscheidung vom 20.11.2025 hat das Amtsgericht Charlottenburg das Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der LohnAbr SR Smart FF GmbH beendet und zugleich klargestellt, dass die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft eine Durchführung des Insolvenzverfahrens nicht zulässt.