Aktenzeichen: 810 IN 1655/24 E-4-1
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elabs AG mit Sitz in der Hanauer Landstraße 172 in 60314 Frankfurt am Main hat das Amtsgericht Frankfurt am Main als zuständiges Insolvenzgericht am 30.12.2025 eine für den weiteren Verlauf des Verfahrens zentrale Entscheidung getroffen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 52696 eingetragen und wird durch ihren Vorstand Thomas Keck vertreten, wohnhaft In der Dornhecke 11 in 64850 Schaafheim.
Mit Beschluss des Insolvenzgerichts wurde der von der Schuldnerin vorgelegte Insolvenzplan vom 09.11.2025 bestätigt. Die gerichtliche Bestätigung markiert einen entscheidenden Schritt im Insolvenzverfahren, da der Insolvenzplan die Grundlage für die wirtschaftliche Neuordnung der Elabs AG bildet und die zukünftige Befriedigung der Gläubiger verbindlich regelt. Mit der Planbestätigung erlangt das Sanierungskonzept rechtliche Wirksamkeit und ersetzt die ansonsten vorgesehenen Regelungen der Insolvenzordnung zur Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse.
Der vollständige Beschluss sowie das Protokoll des Erörterungs- und Abstimmungstermins liegen beim Insolvenzgericht zur Einsicht bereit. Diese Unterlagen dokumentieren den Ablauf des gerichtlichen Abstimmungsverfahrens, in dem die Gläubiger über den Insolvenzplan entschieden haben, sowie die rechtlichen Erwägungen, die zur Bestätigung des Plans geführt haben.
Gegen die Entscheidung steht den Gläubigern, der Schuldnerin und, da es sich bei der Schuldnerin nicht um eine natürliche Person handelt, auch den an der Gesellschaft beteiligten Personen das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu. Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Beschwerde ist unter anderem, dass der Beschwerdeführer dem Insolvenzplan spätestens im Abstimmungstermin widersprochen und gegen ihn gestimmt hat sowie glaubhaft machen kann, durch den Plan wesentlich schlechter gestellt zu werden als ohne dessen Umsetzung. Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Frankfurt am Main einzulegen.
Mit der Bestätigung des Insolvenzplans vom 09.11.2025 hat das Amtsgericht Frankfurt am Main den Weg für eine geordnete Sanierung und Fortführung der Elabs AG auf der Grundlage eines verbindlichen Restrukturierungskonzepts freigemacht und das Insolvenzverfahren in eine entscheidende Abschlussphase geführt.