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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die K.D.H. Haus und Grundstücks GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 532 IN 1953/25

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der K.D.H. Haus und Grundstücks GmbH mit Sitz in der Hauptstraße 19 in 01768 Glashütte hat das Amtsgericht Dresden als zuständiges Insolvenzgericht am 02.01.2026 um 15:56 Uhr eine zentrale Sicherungsentscheidung getroffen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Nummer HRB 9518 eingetragen und wird gesetzlich durch ihren Geschäftsführer Lutz Dittrich vertreten.

Mit Beschluss des Insolvenzgerichts wurde Katrin Hahn, ansässig Schloßpark 28 in 01796 Pirna, zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Sie ist geschäftlich erreichbar unter der E-Mail-Adresse info-pi@insares.de sowie telefonisch unter 03501 7994 200. Mit ihrer Bestellung übernimmt sie die Aufgabe, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldnerin zu überwachen und das vorhandene Vermögen im Interesse der Gläubiger zu sichern.

Die vorläufige Insolvenzverwalterin wurde ausdrücklich ermächtigt, Bankguthaben sowie sonstige Gelder der Schuldnerin entgegenzunehmen. Diese Befugnis dient der Bündelung sämtlicher Zahlungseingänge und der geordneten Sicherung der Insolvenzmasse während des laufenden Eröffnungsverfahrens.

Zugleich ordnete das Amtsgericht Dresden einen allgemeinen Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Absatz 2 Nummer 2 zweite Alternative der Insolvenzordnung an. Danach sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Diese Maßnahme schränkt die eigenständige Verfügungsmacht der Gesellschaft erheblich ein und stellt sicher, dass Vermögensbewegungen ausschließlich unter insolvenzrechtlicher Kontrolle erfolgen.

Darüber hinaus wurden die Drittschuldner der Gesellschaft angewiesen, Zahlungen nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten, es sei denn, diese stimmt ausdrücklich einer Leistung an die Schuldnerin zu. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass Zahlungseingänge nicht am Sicherungsmechanismus des Verfahrens vorbeigeleitet werden.

Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Dresden zur Einsicht der Beteiligten aus. Mit der Entscheidung vom 02.01.2026 hat das Gericht einen klaren rechtlichen Rahmen zur Sicherung des Vermögens der K.D.H. Haus und Grundstücks GmbH geschaffen und die Voraussetzungen für den weiteren Fortgang des Insolvenzeröffnungsverfahrens festgelegt.

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