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Insolvenzantrag der Schneider Gastro Betriebs GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3610 IN 562/25

Im Verfahren über den Antrag der Schneider Gastro Betriebs GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen hat das Amtsgericht Charlottenburg als zuständiges Insolvenzgericht eine abschließende Entscheidung getroffen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Heidenauer Straße 17 in 12627 Berlin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 173416 eingetragen und wird gesetzlich durch ihren Geschäftsführer Ruslan Schneider vertreten. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb gastronomischer Einrichtungen.

Mit Beschluss vom 01.12.2025 wies das Insolvenzgericht den von der Schuldnerin selbst gestellten Insolvenzantrag mangels Masse ab. Diese Entscheidung beruht auf der Feststellung, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Damit scheidet die Durchführung eines förmlichen Insolvenzverfahrens aus, da die gesetzlichen Mindestvoraussetzungen für dessen Eröffnung nicht erfüllt sind.

Die Abweisung mangels Masse stellt einen endgültigen Abschluss des Insolvenzantragsverfahrens dar. Sie verdeutlicht, dass eine gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger im Rahmen eines Insolvenzverfahrens nicht möglich ist, da keine ausreichende Insolvenzmasse vorhanden ist. Für die Gläubiger bedeutet dies regelmäßig, dass sie ihre Forderungen außerhalb eines Insolvenzverfahrens weiterverfolgen müssen, soweit dies rechtlich und tatsächlich noch möglich ist.

Gegen den Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg steht den Beteiligten das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu. Diese kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden. Maßgeblich für den Beginn der Frist ist die Verkündung der Entscheidung, deren Zustellung oder die wirksame öffentliche Bekanntmachung. Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzureichen und unterliegt strengen formellen Anforderungen, insbesondere bei elektronischer Übermittlung.

Mit der Entscheidung vom 01.12.2025 hat das Amtsgericht Charlottenburg das Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schneider Gastro Betriebs GmbH beendet und festgestellt, dass die wirtschaftliche Grundlage für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens nicht gegeben ist.

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