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Insolvenzantrag der Pantheraleo Beteiligungsgesellschaft UG mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen 810 IN 846/25 P-77- hat das Amtsgericht Frankfurt am Main am 29.12.2025 eine abschließende Entscheidung im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Pantheraleo Beteiligungsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) getroffen. Die Gesellschaft hat ihren Sitz am Westhafenplatz 1 in 60327 Frankfurt am Main und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 100127 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird sie durch ihren Geschäftsführer Matthias Lorsch.

Gegenstand des Verfahrens war der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft. Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse stellte das Insolvenzgericht fest, dass keine ausreichende Vermögensmasse vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Der Insolvenzantrag wurde daher gemäß § 26 Absatz 1 der Insolvenzordnung mangels Masse abgewiesen.

Mit der Abweisung des Antrags endet das Insolvenzantragsverfahren ohne die Durchführung eines förmlichen Insolvenzverfahrens. Eine Bestellung eines Insolvenzverwalters sowie die Bildung einer Insolvenzmasse unterbleiben. Die Entscheidung macht deutlich, dass die finanziellen Mittel der Gesellschaft nicht einmal ausreichen, um die Mindestkosten eines Insolvenzverfahrens zu tragen.

Mit dem Beschluss vom 29.12.2025 hat das Amtsgericht Frankfurt am Main das Verfahren formell abgeschlossen und zugleich festgestellt, dass die wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine insolvenzrechtliche Abwicklung der Pantheraleo Beteiligungsgesellschaft UG nicht gegeben sind.

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