Unter dem Aktenzeichen 3608 IN 11890/25 hat das Amtsgericht Charlottenburg am 22.12.2025 um 11:57 Uhr im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der FIWARE Foundation e. V. weitreichende Sicherungsmaßnahmen nach den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung angeordnet. Der Verein mit Sitz in der Helmholtzstraße 2 bis 9 in 10587 Berlin ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer VR 35344 eingetragen und wird durch seine Vorstände Alberto Abella und Chandrashekar Reddy Challagonda vertreten.
Zur Abwendung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage des Schuldners untersagte das Insolvenzgericht sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung von Arrestanordnungen oder einstweiligen Verfügungen, soweit hiervon nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen wurden mit sofortiger Wirkung vorläufig eingestellt, um das vorhandene Vermögen zu sichern und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Situation zu ermöglichen.
Gleichzeitig bestellte das Gericht den Berliner Rechtsanwalt Niklas Lütcke mit Kanzleisitz in der Lennéstraße 7 zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Seit der Anordnung sind Verfügungen des Vereins über Gegenstände seines Vermögens nur noch mit dessen Zustimmung wirksam. Dem Schuldner wurde insbesondere die Einziehung von Außenständen untersagt, während dem vorläufigen Insolvenzverwalter die Aufgabe übertragen wurde, das Vermögen der FIWARE Foundation e. V. zu sichern und zu erhalten.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde umfassend ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen, eingehende Gelder und Schecks entgegenzunehmen sowie ein gesondertes Insolvenzsonderkonto für die spätere Insolvenzmasse einzurichten und zu führen. Den Schuldnern des Vereins wurde ausdrücklich verboten, weiterhin Zahlungen an den Schuldner selbst zu leisten. Sie wurden aufgefordert, ihre Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen.
Zur effektiven Wahrnehmung seiner Aufgaben ist der vorläufige Insolvenzverwalter berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen des Vereins einschließlich aller Nebenräume zu betreten, Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen und diese bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung herauszuverlangen. Darüber hinaus darf er Auskünfte bei Dritten, insbesondere bei Banken, Versicherungsgesellschaften, Behörden, Gerichten und Staatsanwaltschaften, einholen sowie Grundbücher einsehen, soweit diese Eintragungen zum Schuldner enthalten.
Neben der Sicherung des Vermögens wurde der vorläufige Insolvenzverwalter zugleich als Sachverständiger beauftragt, zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform des Vereins maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und ob eine Insolvenzmasse vorhanden ist, die ausreicht, die voraussichtlich entstehenden Verfahrenskosten zu decken. Mit diesem Beschluss hat das Amtsgericht Charlottenburg die rechtlichen Grundlagen für eine umfassende Prüfung und geordnete Fortführung des Insolvenzeröffnungsverfahrens der FIWARE Foundation e. V. geschaffen.