Die neue europäische Anti-Geldwäschebehörde AMLA treibt ihre Arbeit weiter voran und bereitet den nächsten wichtigen Schritt zur zentralisierten Finanzaufsicht in Europa vor. Auf ihrer Website hat die Behörde nun eine öffentliche Konsultation zu einem technischen Implementierungsstandard gestartet, der die künftige Zusammenarbeit bei der direkten Aufsicht über die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor regeln soll.
Interessierte Kreise – darunter Finanzinstitute, Verbände und Aufsichtsbehörden – können sich bis zum 27. Januar 2026 an der Konsultation beteiligen und Stellungnahmen einreichen. Damit eröffnet die AMLA frühzeitig die Möglichkeit, praktische Erfahrungen und Bedenken aus der Aufsichtspraxis in die Ausgestaltung des neuen Regelwerks einfließen zu lassen.
Vorbereitung auf die direkte Aufsicht ab 2028
Konkret geht es um den sogenannten „Implementing Technical Standard on cooperation for direct supervision under Article 15(3) AMLAR“. Dieser Implementierungsstandard soll festlegen, wie nationale Aufsichtsbehörden – in Deutschland insbesondere die BaFin – künftig mit der AMLA zusammenarbeiten, wenn diese ab 2028 die direkte Aufsicht über ausgewählte Verpflichtete im Finanzsektor übernimmt.
Ein zentrales Element ist dabei das Auswahlverfahren für jene Institute, die künftig unmittelbar der AMLA unterstellt werden. Dieses Verfahren soll spätestens am 1. Juli 2027 starten. Der jetzt zur Konsultation gestellte Standard sieht allerdings vor, dass die Vorbereitungen bereits 2026 beginnen. Ziel ist es, den Übergang von nationaler zu europäischer Aufsicht möglichst reibungslos zu gestalten.
Meldepflichten und Auswahlkriterien
Der Implementierungsstandard enthält einen detaillierten Zeitplan sowie die wichtigsten Verfahrensschritte für die Auswahl der betroffenen Verpflichteten im Finanzsektor. Vorgesehen ist, dass Finanzinstitute im Rahmen dieses Prozesses umfangreiche Daten an ihre jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörden melden müssen, die diese Informationen wiederum an die AMLA weiterleiten.
Auf dieser Basis soll entschieden werden, welche Institute aufgrund von Größe, Risikoprofil oder grenzüberschreitender Bedeutung künftig unter die direkte Aufsicht der neuen EU-Behörde fallen. Damit gewinnt die AMLA erstmals unmittelbaren Zugriff auf einzelne Marktteilnehmer – ein deutlicher Einschnitt in der bisherigen Aufsichtsarchitektur.
Klärung von Zuständigkeiten und Befugnissen
Darüber hinaus regelt der konsultierte ITS die Übertragung von Aufsichtsaufgaben und -befugnissen zwischen den nationalen Finanzaufsichtsbehörden und der AMLA. Ziel ist es, Doppelstrukturen zu vermeiden und klar festzulegen, wer in welchem Stadium für Prüfungen, Anordnungen oder Durchsetzungsmaßnahmen zuständig ist.
Für den Finanzsektor bedeutet dies eine tiefgreifende Umstellung. Institute müssen sich darauf einstellen, künftig nicht nur nationalen, sondern auch direkten europäischen Aufsichtsmechanismen zu unterliegen. Zugleich soll die neue Struktur dazu beitragen, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der EU einheitlicher, effizienter und mit höherer Durchschlagskraft zu bekämpfen.
Mit der Konsultation macht die AMLA deutlich: Der Aufbau der neuen EU-Geldwäscheaufsicht ist nicht mehr nur ein politisches Projekt, sondern tritt nun in eine konkrete Umsetzungsphase ein – mit spürbaren Folgen für Aufsichtsbehörden und Finanzmarktteilnehmer gleichermaßen.