Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hat der in Dietzenbach ansässigen Alim Trust UG (haftungsbeschränkt) mit Bescheid vom 2. Oktober 2025 untersagt, ihr Finanztransfergeschäft weiterzuführen. Zugleich ordnete die Aufsicht die Abwicklung der ohne Erlaubnis betriebenen Geschäfte an.
Nach Feststellungen der BaFin nahm die Alim Trust UG auf Geschäftskonten bei inländischen Kreditinstituten Gelder von Auftraggebern entgegen, um diese anschließend an deren Bankkonten weiterzuleiten. Bei den vereinnahmten Beträgen handelte es sich um Rechnungszahlungen von Endkunden für Dienstleistungen, die über die Website nachsendung-post.de angeboten wurden.
Für diese Tätigkeit hätte das Unternehmen eine Erlaubnis nach § 10 Absatz 1 Satz 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) benötigt. Eine solche Genehmigung lag jedoch nicht vor. Damit wurde das Finanztransfergeschäft unerlaubt betrieben.
Mit der Abwicklungsanordnung verpflichtet die BaFin die Alim Trust UG, sämtliche noch auf ihren Bankkonten befindlichen Gelder, die aus dem untersagten Geschäft stammen, an die jeweiligen Einzahler zurückzuerstatten. Ziel ist es, den rechtmäßigen Zustand wiederherzustellen und mögliche Nachteile für Betroffene zu begrenzen.
Der Bescheid ist bestandskräftig. Damit ist die Anordnung rechtswirksam und endgültig.
Ich habe auch Geld zurück erhalten, im November.
Seit 12.05. spammen die mich mit Mahnungen zu , was soll ich nun tun ?
Nicht das es noch zu einem Inkassoverfahren kommt.