Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 16. Dezember 2025 gegen die flatexDEGIRO Bank AG zwei Geldbußen in Höhe von insgesamt 560.000 Euro festgesetzt. Grund hierfür waren Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG).
Nach Angaben der Finanzaufsicht hatte die flatexDEGIRO Bank AG Anfang 2022 auf zwei ihrer Internetseiten mit der Kostenfreiheit von Wertpapierdienstleistungen geworben, ohne im unmittelbaren Zusammenhang klar und deutlich auf eine regelmäßig anfallende Bearbeitungsgebühr hinzuweisen. Diese Darstellung entsprach nicht den Anforderungen an transparente und eindeutige Kundeninformationen. Das Unternehmen änderte seine Werbepraxis noch im Jahr 2022 und passte sie an die gesetzlichen Vorgaben an.
Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind verpflichtet, Informationen und Marketingmitteilungen redlich, eindeutig und nicht irreführend zu gestalten. Dies gilt insbesondere für die Darstellung von Kosten, Vorteilen und Risiken im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen. Die entsprechenden Regelungen dienen dem Schutz von Anlegerinnen und Anlegern vor missverständlichen oder unvollständigen Angaben.
Die Pflichten ergeben sich aus dem Wertpapierhandelsgesetz und werden durch europäische Vorgaben, insbesondere im Rahmen der MiFID-II-Regelungen, weiter konkretisiert. Bei Verstößen kann die BaFin Geldbußen verhängen, die bis zu fünf Millionen Euro oder bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes eines Unternehmens betragen können.
Die flatexDEGIRO Bank AG hat auf die Beanstandungen bereits reagiert und ihre Praxis entsprechend angepasst.