Beschluss des AG Charlottenburg – Az. 3609 IN 5195/25 – vom 15. Oktober 2025
Die in Berlin ansässige Titanium Business Solution GmbH (HRB 212304), vertreten durch Geschäftsführerin Sinem Dittmann, ist zahlungsunfähig – doch nicht einmal genug Geld zur Durchführung eines regulären Insolvenzverfahrens ist vorhanden. Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen.
Die Gesellschaft mit Sitz in der Bundesallee 109, Hinterhof, 12161 Berlin, ist damit faktisch handlungsunfähig. Weder für Verfahrenskosten noch für die Bestellung eines Insolvenzverwalters steht Vermögen zur Verfügung. Damit endet die rechtliche Existenz der GmbH zwar nicht sofort, wohl aber praktisch. Im nächsten Schritt dürfte das Amtsgericht die Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister veranlassen – sofern kein Gläubiger Einspruch einlegt oder ein Drittantrag erfolgt.
Für betroffene Gläubiger bedeutet die Abweisung des Verfahrens: Keine Rückflüsse zu erwarten, die Forderungen werden voraussichtlich vollständig uneinbringlich bleiben.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig; gegen den Beschluss ist binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde möglich. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich, jedoch für Unternehmen im elektronischen Rechtsverkehr vorgeschrieben. Weitere Hinweise finden sich auf der Seite der Justiz unter www.justiz.de.