Aktenzeichen: 4 IN 2738/25
Am 16. Dezember 2025 wurde durch das Amtsgericht Mannheim ein bedeutender Schritt im Insolvenzverfahren über das Vermögen der W. Rummel Unternehmensberatung GmbH eingeleitet. Das Unternehmen mit Sitz in Q 4, 22-23, 68161 Mannheim, vertreten durch den Liquidator Werner Max Rummel, war im Handelsregister unter der Nummer HRB 2838 geführt. Um eine drohende Vermögensminderung zu verhindern, sah sich das Gericht veranlasst, im Rahmen der §§ 21, 22 InsO Sicherungsmaßnahmen zu erlassen und die vorläufige Insolvenzverwaltung anzuordnen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marc-Philippe Hornung bestellt, der seine Kanzlei in der Otto-Beck-Straße 11 in Mannheim betreibt. Ihm obliegt nun die zentrale Aufgabe, die Vermögensinteressen der Schuldnerin zu sichern und zu wahren. Dabei erhält er umfassende Befugnisse: So darf die Schuldnerin über ihre Konten oder über Außenstände nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Auch Maßnahmen der Zwangsvollstreckung – einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung – wurden untersagt, sofern keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen wurden vorläufig eingestellt.
Besonders bemerkenswert ist, dass die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über Bankkonten und Außenstände vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen ist. Er ist befugt, Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder in Empfang zu nehmen. Auch ist er ermächtigt, im Namen der Schuldnerin oder in seiner Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter Sonderkonten zu eröffnen und über diese zu verfügen. Dadurch werden insbesondere Maßnahmen getroffen, um die Masse zu sichern und die Zahlungsströme transparent und insolvenzfest zu kanalisieren.
Die Kreditinstitute, die Konten für die Schuldnerin führen, sind nun zur umfassenden Auskunft gegenüber dem vorläufigen Verwalter verpflichtet. Ebenso wurde den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) jegliche Zahlung an die Schuldnerin untersagt. Sie sind verpflichtet, nur noch unter Beachtung dieser richterlichen Anordnung an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben erhält Herr Hornung zudem das Recht, die Geschäftsräume sowie sämtliche betrieblichen Einrichtungen der W. Rummel Unternehmensberatung GmbH zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Einsicht in die Geschäftsunterlagen zu nehmen. Diese sind ihm auf Verlangen herauszugeben, und die Schuldnerin ist verpflichtet, alle zur Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Die getroffenen Maßnahmen haben zum Ziel, die künftige Insolvenzmasse zu sichern und zu erhalten, bis über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens entschieden wird. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat insbesondere auch zu prüfen, ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 4 IN 2738/25 am Amtsgericht Mannheim geführt. Der Beschluss wurde am 16. Dezember 2025 verkündet.