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Doricity Energy GmbH & Co. KG: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Beschluss des Amtsgerichts Würzburg vom 16. Dezember 2025 – Az. IN 484/25

Die Doricity Energy GmbH & Co. KG, mit Sitz in Rödelsee, ist in wirtschaftlicher Schieflage. Das Amtsgericht Würzburg hat die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Unternehmen angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vermögen der Gesellschaft vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.

Rechtsanwalt Dr. Kai Christian Uhr (Würzburg) wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Schuldnerin – also etwa Zahlungen oder Verträge – sind ab sofort nur mit seiner Zustimmung wirksam. Auch Außenstände und Bankguthaben darf nur noch der Insolvenzverwalter einziehen.

Die Doricity Energy GmbH & Co. KG ist unter HRA 8070 beim Amtsgericht Würzburg registriert. Ihre Komplementärin, die DORICITY Verwaltungs GmbH, wird von Dorota Wieslaw vertreten.

Hintergrund: Die Anordnung nach § 21 InsO ist ein üblicher erster Schritt bei drohender Zahlungsunfähigkeit. Ob ein Regelinsolvenzverfahren eröffnet wird, hängt von den nächsten Wochen ab – insbesondere von der Feststellung, ob genügend Masse vorhanden ist und wie hoch die Forderungen der Gläubiger sind.

Gläubiger und Vertragspartner sollten beachten, dass nur noch Zahlungen an den vorläufigen Insolvenzverwalter rechtssicher erfolgen können.

Ein reguläres Insolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet – die Entscheidung darüber bleibt abzuwarten.

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