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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Lunchgut GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3614 IN 6070/25

Das Amtsgericht Charlottenburg hat mit Beschluss vom 11. Dezember 2025 eine vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Lunchgut GmbH mit Sitz in der Genthiner Straße 41, 10785 Berlin, angeordnet. Das Verfahren wurde aufgrund eines Insolvenzantrags eröffnet, dessen Entscheidung noch aussteht. Als Geschäftsführer der Gesellschaft ist David Lang im Handelsregister (HRB 216564 B) eingetragen.

Zur Sicherung des Vermögens vor nachteiligen Veränderungen ordnete das Gericht gemäß §§ 21, 22 InsO umfassende Maßnahmen an. Unter anderem wurden sämtliche Zwangsvollstreckungen – mit Ausnahme solcher, die unbewegliches Vermögen betreffen – untersagt. Bereits begonnene Vollstreckungen sind bis auf Weiteres eingestellt. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz des schuldnerischen Vermögens und sollen einer weiteren Verschlechterung der finanziellen Lage vorbeugen.

Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, ansässig in der Rahel-Hirsch-Straße 10 in Berlin, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Ihm obliegt die Aufgabe, das Unternehmen zu überwachen und sicherzustellen, dass keine Verfügungen ohne seine Zustimmung erfolgen. Insbesondere darf die Lunchgut GmbH keine Vermögenswerte ohne Zustimmung des Insolvenzverwalters veräußern oder verwenden. Auch eingehende Zahlungen sowie Forderungseinzüge dürfen nur noch unter Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen.

Zudem ist Herr Dr. Schulte-Kaubrügger ermächtigt, Sonderkonten zu eröffnen und über diese zu verfügen. Den Banken der Schuldnerin wurde auferlegt, umfassend Auskunft zu erteilen. Drittschuldnern ist es untersagt, weiterhin direkt an die Lunchgut GmbH zu leisten; Zahlungen dürfen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen. Dieser ist ferner berechtigt, die Geschäftsräume des Unternehmens zu betreten, Unterlagen zu prüfen und Auskünfte zu allen relevanten wirtschaftlichen Verhältnissen einzuholen.

Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Grundlage für eine geordnete Prüfung der Insolvenzlage zu schaffen. Der vorläufige Verwalter wird im weiteren Verfahren bewerten, ob die vorhandenen Mittel ausreichen, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Erst auf Grundlage dieser Prüfung wird das Insolvenzgericht über die tatsächliche Eröffnung des Verfahrens entscheiden.

Gegen den Beschluss können sowohl die Schuldnerin als auch ihre Gläubiger sofortige Beschwerde einlegen. Die zweiwöchige Notfrist zur Einreichung beginnt mit der Bekanntmachung, die gemäß § 9 InsO öffentlich über das Internet erfolgt. Beschwerden sind schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Charlottenburg einzureichen.

Die Lunchgut GmbH ist in Berlin vor allem für die Belieferung von Unternehmen und Einrichtungen mit gesundem, frischem Mittagessen bekannt. Ob eine Fortführung des Geschäftsbetriebs im Rahmen eines Insolvenzverfahrens möglich ist, bleibt nach dem aktuellen Stand offen.

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