Aktenzeichen: 50 IN 50/25
Im Verfahren über den Insolvenzantrag der ascleonCare-Senioren-Notruf GmbH & Co. KG hat das Amtsgericht Hildesheim am 10. Dezember 2025 um 15:52 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft angeordnet. Die Antragstellerin hat ihren Sitz in der Lilly-Reich-Straße 5 in Hildesheim und wird vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin ascleonCare Hildesheim Verwaltungs GmbH, deren Geschäftsführung bei Katharina Greve liegt.
Mit dem Beschluss wurde die Rechtsanwältin Karina Schwarz aus Hildesheim zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Sämtliche Verfügungen der Antragstellerin über ihr Vermögen sind seither nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung der Insolvenzverwalterin rechtswirksam. Die Maßnahme soll verhindern, dass Vermögenswerte vor einer abschließenden Entscheidung über die Verfahrenseröffnung entzogen oder beeinträchtigt werden.
Gleichzeitig wurden alle Schuldner der Antragstellerin angewiesen, Leistungen ab sofort ausschließlich unter Beachtung der neuen Rechtslage zu erbringen, also nur noch an die vorläufige Verwalterin zu zahlen. Dies ist eine gängige Maßnahme nach § 23 Insolvenzordnung, um den Zugriff auf finanzielle Mittel zu sichern.
Die vollständige Entscheidung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hildesheim eingesehen werden. Gläubiger und Beteiligte haben die Möglichkeit, innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von zwei Wochen Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. Ob das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet wird, hängt nun von den weiteren Feststellungen der vorläufigen Verwalterin ab.