Aktenzeichen: 6 IN 44/24
Im laufenden Insolvenzantragsverfahren gegen die Alt Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH mit Sitz in der Schottener Straße 6, 35327 Ulrichstein, hat das Amtsgericht Gießen am 10. Dezember 2025 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgelehnt. Als rechtliche Grundlage diente § 26 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO), welcher die Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse vorsieht.
Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Gießen unter der Nummer HRB 5733, wurde durch ihre Geschäftsführerin Katharina Alt vertreten. Bereits mit Einreichung des Antrags stand die wirtschaftliche Schieflage des Unternehmens im Raum, doch die entscheidende Prüfung ergab: Es fehlt das notwendige Vermögen, um selbst die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Mit der Abweisung des Antrags gelten alle insolvenzrechtlichen Schutzmechanismen als aufgehoben. Gläubiger bleiben somit auf zivilrechtlichem Wege auf sich gestellt – eine Forderungsdurchsetzung über das Insolvenzgericht ist nun nicht mehr möglich. Das Verfahren wird ohne Bestellung eines Insolvenzverwalters oder Eröffnung eines Hauptverfahrens eingestellt.
Diese Entscheidung markiert häufig das faktische Ende eines wirtschaftlich handlungsfähigen Unternehmens, da ohne Masse auch keine geordnete Verwertung oder Verteilung mehr erfolgen kann.