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Insolvenzantragsverfahren gegen BE-WAG-Steuerberatungs-GmbH: Vorläufige Verwaltung angeordnet
Staatsanwaltschaft Detmold

Insolvenzantragsverfahren gegen BE-WAG-Steuerberatungs-GmbH: Vorläufige Verwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 10 IN 123/25

Die BE-WAG-Steuerberatungs-GmbH mit Sitz in der Mühlenteichstraße 5 in 26316 Varel befindet sich in einem laufenden Insolvenzantragsverfahren. Am 11. Dezember 2025 um 12:30 Uhr hat das Amtsgericht Wilhelmshaven zur Sicherung des Vermögens die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Unternehmen angeordnet.

Als vorläufige Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Katharina Hansen aus Bremen bestellt. Sie ist fortan befugt, sämtliche Vermögensverfügungen der Gesellschaft zu überwachen. Ohne ihre Zustimmung sind Handlungen der BE-WAG-Steuerberatungs-GmbH im Hinblick auf ihr Vermögen rechtlich unwirksam. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Schuldnervermögen vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und eine geordnete Fortführung des Verfahrens sicherzustellen.

Zudem wurden die Schuldner der BE-WAG-Steuerberatungs-GmbH ausdrücklich angewiesen, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten. Dies dient der Sicherung etwaiger Ansprüche der Gläubiger im weiteren Verlauf.

Gläubiger sowie die betroffene Gesellschaft selbst haben die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einzulegen. Die Rechtsmittel können schriftlich beim Amtsgericht Wilhelmshaven oder über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht werden. Die Frist beginnt je nach Zustellart entweder mit der öffentlichen Bekanntmachung, der Verkündung oder der persönlichen Zustellung.

Ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird, entscheidet sich im weiteren Verlauf nach Sichtung der wirtschaftlichen Lage und der Schuldenstruktur des Unternehmens durch die vorläufige Verwalterin. Der vollständige Beschluss liegt zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts bereit.

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