Aktenzeichen: 810 IN 1155/25 I-77-
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 10. Dezember 2025 um 11:55 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der IBN SINA GERMANY GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Schmidtstraße 43, 60326 Frankfurt am Main, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt unter der Nummer HRB 115461 eingetragen. Geschäftsführerin ist Rafal Ahmed Lazim Al-Busairi.
Ziel dieser Maßnahme ist es, das noch vorhandene Vermögen der Gesellschaft vor nachteiligen Veränderungen zu schützen. Zu diesem Zweck wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß § 21 der Insolvenzordnung (InsO) angeordnet. Sämtliche Verfügungen der Schuldnerin bedürfen ab sofort der Zustimmung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter.
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Markus Walter bestellt. Er ist in Frankfurt am Main tätig und über seine Kanzlei in der Hynspergstraße 24 erreichbar. Die Kontaktaufnahme ist telefonisch unter 069/95 91 10 0 oder per E-Mail an mail@hgw.de möglich. Weitere Informationen bietet die Website www.hgw.de.
Die IBN SINA GERMANY GmbH war insbesondere im Bereich der medizinischen oder gesundheitsnahen Dienstleistungen aktiv. Der Name verweist auf den berühmten persischen Arzt und Gelehrten Ibn Sina (Avicenna) und legt nahe, dass das Unternehmen möglicherweise im Bereich der medizinischen Versorgung, Bildung oder interkulturellen Gesundheitsdienstleistung positioniert war.
Mit der gerichtlichen Anordnung des Zustimmungsvorbehalts tritt nun ein Verfahren in Kraft, das eine geordnete Prüfung der finanziellen Lage und der Fortführungsfähigkeit des Unternehmens ermöglichen soll. Ziel ist es, Gläubigerinteressen zu wahren und mögliche Sanierungschancen auszuloten, bevor über die endgültige Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entschieden wird.