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KRA-Immobilien GmbH: Insolvenz mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die KRA-Immobilien GmbH mit Sitz in Bad Dürkheim (Karl-Räder-Allee 7) befindet sich in wirtschaftlicher Auflösung. Der Insolvenzantrag wurde am 13. November 2025 vom Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße mangels Masse abgewiesen. Geschäftsführer der Gesellschaft ist Ludwig Ballmann.

Bedeutung der Entscheidung

Die Abweisung gemäß § 26 InsO („mangels Masse“) zeigt: Es sind nicht einmal genügend Mittel vorhanden, um die Verfahrenskosten – etwa für einen Insolvenzverwalter – zu decken. Das Unternehmen ist somit nicht nur zahlungsunfähig, sondern auch völlig vermögenslos.

Folgen für Gläubiger und Gesellschaft

  • Gläubiger haben keine Aussicht auf Befriedigung ihrer Forderungen im Rahmen eines geordneten Insolvenzverfahrens.
  • Die Gesellschaft gilt faktisch als nicht mehr geschäftsfähig.
  • In der Regel folgt später die Löschung im Handelsregister (§ 60 GmbHG), sofern nicht doch noch Masse durch Dritte bereitgestellt wird.

Die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen mit sofortiger Beschwerde angefochten werden – ein Schritt, der jedoch meist nur bei formalen Fehlern Aussicht auf Erfolg hat.

Die Insolvenz der KRA-Immobilien GmbH ist ein klassischer Fall eines wirtschaftlich gescheiterten Unternehmens ohne verbliebenes verwertbares Vermögen.

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