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Klaus Peter Zimmer Beteiligungs-GmbH: Insolvenz mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die Klaus Peter Zimmer Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Wiehl (NRW) ist faktisch zahlungsunfähig – und darüber hinaus so vermögenslos, dass das Amtsgericht Köln am 11. Dezember 2025 den Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen hat.

Das Unternehmen war im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter der Nummer HRB 67649 eingetragen. Geschäftsführer war Klaus Peter Zimmer, zuletzt wohnhaft in Georgsmarienhütte.

Die Abweisung mangels Masse bedeutet, dass das Gericht davon ausgeht, dass selbst die Grundkosten für ein Insolvenzverfahren (z. B. Vergütung des Insolvenzverwalters, Gerichtskosten) nicht aufgebracht werden können. Ein geordnetes Verfahren zur Gläubigerbefriedigung findet deshalb nicht statt.

Diese Entscheidung ist ein deutliches Zeichen für den wirtschaftlichen Totalausfall der Gesellschaft. Ohne Insolvenzverfahren ist eine ordnungsgemäße Abwicklung nicht mehr möglich – Gläubiger bleiben meist auf ihren Forderungen sitzen, sofern keine persönliche Haftung greift oder andere verwertbare Ansprüche bestehen.

Die Gesellschaft ist mit diesem Beschluss de facto handlungsunfähig. Eine Löschung aus dem Handelsregister kann in der Folge beantragt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind (§ 394 FamFG i. V. m. § 60 GmbHG).

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