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Insolvenzantrag gescheitert: petsconnect H+K GmbH ohne Masse

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3607 IN 5223/25

Im Insolvenzverfahren vor dem Amtsgericht Charlottenburg ist der Antrag der petsconnect H+K GmbH auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen am 24. November 2025 abgelehnt worden. Grund für die Entscheidung ist das Fehlen ausreichender Insolvenzmasse, wie es § 26 der Insolvenzordnung vorsieht.

Die petsconnect H+K GmbH mit Sitz in der Mühlenstraße 8a in 14167 Berlin war unter der Handelsregisternummer HRB 226202 beim Amtsgericht Charlottenburg geführt. Die Gesellschaft wurde von den Geschäftsführern Anett Harangi und Fabian Kähne vertreten. Ziel und Zweck des Unternehmens lagen im Bereich tiermedizinischer oder tiernaher Dienstleistungen, was sich unter anderem im Namen widerspiegelt. Trotz der wachsenden Relevanz digitaler Angebote rund um Haustierbetreuung und -gesundheit konnte sich das Unternehmen wirtschaftlich offenbar nicht nachhaltig behaupten.

Mit der gerichtlichen Entscheidung ist klar: Selbst zur Deckung der grundlegendsten Verfahrenskosten stand kein verwertbares Vermögen zur Verfügung. Damit bleibt den Gläubigern der Gesellschaft der Weg über ein geordnetes Insolvenzverfahren versperrt – die Aussichten auf eine zumindest teilweise Begleichung offener Forderungen sind damit äußerst gering.

Betroffene Gläubiger oder sonstige Verfahrensbeteiligte haben die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde einzulegen. Der formale Weg ist dabei klar geregelt, die Frist beginnt wahlweise mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung oder – sofern öffentlich bekannt gemacht – zwei Tage nach Veröffentlichung im Internet.

Mit dieser Entscheidung reiht sich petsconnect H+K GmbH in eine wachsende Zahl junger, oft digital orientierter Unternehmen ein, deren ambitionierte Geschäftsmodelle in der aktuellen wirtschaftlichen Realität an ihre Grenzen stoßen. Die Hoffnung auf eine Reorganisation im Rahmen eines Insolvenzverfahrens ist in diesem Fall nicht mehr gegeben.

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