Aktenzeichen: 810 IN 1151/25 M-77
Im Zuge eines Insolvenzantragsverfahrens hat das Amtsgericht Frankfurt am Main am 12. Dezember 2025 um 11:35 Uhr die vorläufige Verwaltung über das Vermögen der MobyFin GmbH angeordnet. Das FinTech-Unternehmen mit Sitz in der Frankfurter Straße 6A, 65795 Hattersheim, sieht sich damit gezwungen, seine finanzielle Lage unter gerichtlicher Aufsicht neu zu ordnen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter der Nummer HRB 192814 geführt und wird durch den Geschäftsführer Ismail Doran vertreten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Frankfurter Rechtsanwalt Christian Jess bestellt. Mit Kanzleisitz in der Gartenstraße 9, 60594 Frankfurt am Main, übernimmt er ab sofort die Überwachung und Sicherung der noch bestehenden Vermögenswerte des Unternehmens. Fortan dürfen Verfügungen über das Vermögen der MobyFin GmbH ausschließlich mit seiner ausdrücklichen Zustimmung vorgenommen werden.
Die Anordnung dient der Stabilisierung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens und dem Schutz der Gläubigerinteressen. Zu den Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters gehört es, einen genauen Überblick über die Finanzlage zu gewinnen, bestehende Forderungen zu sichern und gegebenenfalls eine tragfähige Fortführungslösung zu prüfen oder eine ordnungsgemäße Abwicklung vorzubereiten.
Die MobyFin GmbH zählt zu den jungen Unternehmen der Finanztechnologie-Branche. Sie ist spezialisiert auf digitale Lösungen rund um Zahlungsabwicklung, mobile Banking-Dienste oder kundennahe Finanzservices. In einem zunehmend kompetitiven Marktumfeld geraten gerade kleinere Anbieter jedoch häufig unter wirtschaftlichen Druck – nicht zuletzt durch steigende regulatorische Anforderungen und zurückhaltende Investoren.
Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird nun eine rechtliche Struktur geschaffen, um die Situation zu klären, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und gegebenenfalls einen Weg zur Sanierung zu ermöglichen. Der Fortgang des Verfahrens wird maßgeblich davon abhängen, ob ausreichende Mittel vorhanden sind, um ein Insolvenzverfahren zu eröffnen – und ob tragfähige wirtschaftliche Perspektiven bestehen.