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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei GS Property-Service-Germany GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3606 IN 10163/25

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 9. Dezember 2025 um 9:00 Uhr einschneidende Maßnahmen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der GS Property-Service-Germany GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Gartenfelder Straße 29–37 im Sirius Business Park Berlin-Gartenfeld steht unter der Leitung des Geschäftsführers Marcus Gank und ist unter dem Handelsregistereintrag HRB 173936 beim Amtsgericht Charlottenburg registriert.

Ziel der gerichtlichen Verfügung war es, nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern. Daher wurde mit sofortiger Wirkung eine vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt. Die Wahl fiel auf Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Berner, mit Kanzleisitz am Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin. Sie erhielt umfassende Befugnisse zur Sicherung und Überwachung des Schuldnervermögens, darunter insbesondere die Kontrolle über Bankkonten und Außenstände sowie das Recht, Sonderkonten zu eröffnen und über diese zu verfügen.

Der Schuldnerin selbst wurde untersagt, ohne Zustimmung der Insolvenzverwalterin über ihre Vermögenswerte zu verfügen. Dies betrifft insbesondere sämtliche Bankguthaben und Forderungen gegenüber Dritten, die fortan ausschließlich durch die vorläufige Insolvenzverwalterin eingezogen werden dürfen. Entsprechende Anweisungen ergingen auch an die Kreditinstitute der Schuldnerin sowie an deren Schuldner. Letztere wurden aufgefordert, Zahlungen nur noch an Frau Dr. Berner zu leisten.

Zusätzlich wurde der vorläufigen Insolvenzverwalterin das Recht eingeräumt, die Geschäftsräume des Unternehmens zu betreten, Einsicht in Bücher und Geschäftsunterlagen zu nehmen sowie notwendige Auskünfte zur wirtschaftlichen Lage einzuholen. Diese Maßnahmen dienen der Klärung, ob das verbliebene Vermögen ausreicht, um die Kosten eines möglichen Insolvenzverfahrens zu decken.

Die gerichtliche Entscheidung wurde im Einklang mit den Vorschriften der Insolvenzordnung sowie den einschlägigen europäischen Rechtsvorschriften erlassen. Beteiligte Gläubiger sowie die Schuldnerin selbst wurden über ihr Recht informiert, innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen. Diese kann schriftlich beim Amtsgericht Charlottenburg oder zur Niederschrift bei jedem Amtsgericht eingereicht werden.

Die GS Property-Service-Germany GmbH steht damit unter strenger Beobachtung, während geprüft wird, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden kann. Bis dahin bleibt die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft stark eingeschränkt, mit dem Ziel, das verbliebene Vermögen zu schützen und eine geordnete Abwicklung sicherzustellen.

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