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Verwaltung unter Aufsicht: DII Deutsche Immobilien Investment KG im vorläufigen Insolvenzverfahren

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 46 IN 89/25

Das Amtsgericht Lüneburg hat am 10. Dezember 2025 um 9:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der DII Deutsche Immobilien Investment KG angeordnet. Sitz der Gesellschaft ist die Kleine Bäckerstraße 1 in 21335 Lüneburg. Die Unternehmensstruktur erweist sich als komplex: Als persönlich haftende Gesellschafterin fungiert die Kanzlei Raboisen – Immobilienberatung KG, die wiederum durch mehrere weitere Beteiligungsgesellschaften kontrolliert wird. Letztverantwortlich in der Geschäftsführung ist Frau Ines Bitschnat, die gleichzeitig die UGR Unternehmensgruppe Raboisen GmbH leitet.

Mit der gerichtlichen Entscheidung wurde Rechtsanwalt Christian Schreiber aus Lüneburg zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmt. Dieser ist nun befugt, sämtliche finanziellen und organisatorischen Vorgänge der Gesellschaft zu prüfen und zu kontrollieren. Ohne seine Zustimmung sind Verfügungen über das Vermögen der DII Deutsche Immobilien Investment KG unwirksam. Die Gesellschaft befindet sich damit faktisch unter treuhänderischer Aufsicht, mit dem Ziel, das noch vorhandene Vermögen zu sichern und einer strukturierten Prüfung der Insolvenzgründe zuzuführen.

Auch Dritte sind von dieser Maßnahme betroffen: Alle Schuldner der Gesellschaft wurden gerichtlich verpflichtet, künftige Zahlungen ausschließlich unter Beachtung der Anordnung zu leisten. Das bedeutet, dass Forderungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter geleistet werden dürfen, andernfalls drohen rechtliche Konsequenzen.

Die Entscheidung unterstreicht die Schwere der wirtschaftlichen Lage der Immobiliengesellschaft, die offenbar nicht mehr in der Lage ist, ihren Zahlungsverpflichtungen in ausreichendem Maß nachzukommen. Ob eine Sanierung möglich ist oder das Insolvenzverfahren endgültig eröffnet wird, bleibt vorerst offen und wird Gegenstand der kommenden Prüfungen sein.

Gegen den Beschluss ist die Einlegung einer sofortigen Beschwerde möglich. Die gesetzliche Notfrist dafür beträgt zwei Wochen. Sowohl die Gesellschaft selbst als auch Gläubiger, insbesondere bei Fragen der internationalen Zuständigkeit, können diesen Rechtsbehelf beim Amtsgericht Lüneburg einreichen.

Das Insolvenzgericht hat ausdrücklich auf seine Datenschutzerklärung verwiesen, die online abrufbar ist und auf Wunsch auch in Papierform zur Verfügung gestellt wird.

Die kommenden Wochen werden zeigen, ob das Unternehmen durch Restrukturierung Maßnahmen eingeleitet hat, um eine vollständige Abwicklung zu vermeiden – oder ob eine Zerschlagung der Gesellschaft unausweichlich ist.

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