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Insolvenzantrag gegen R & R Vermögensverwaltung GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 85 IN 46/24

Ein Insolvenzantrag gegen die R & R Vermögensverwaltung GmbH mit Sitz in Telgte ist mit Beschluss des Amtsgerichts Münster vom 8. Dezember 2025 abgelehnt worden. Der Antrag war am 19. Juli 2024 von einer Gläubigerin gestellt worden, datiert auf den 11. Juli 2024. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter der Nummer HRB 12506 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Michael Heinrich Roß vertreten.

Mit der Ablehnung wegen mangelnder Masse stellt das Gericht fest, dass bei der Schuldnerin keine ausreichenden Mittel vorhanden sind, um überhaupt ein Insolvenzverfahren zu eröffnen. Das bedeutet im Klartext: Nicht einmal die Kosten des Verfahrens können gedeckt werden – ein Zustand, der auf eine vollständige wirtschaftliche Zahlungsunfähigkeit hindeutet.

Die R & R Vermögensverwaltung GmbH, ansässig in der Harkampsheide 23 in 48291 Telgte, bleibt somit formell bestehen, ohne dass ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird. Für Gläubiger ist dies ein gravierender Einschnitt, da sie nun keine Aussicht mehr auf eine geordnete Befriedigung ihrer Forderungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens haben.

Dieser Fall verdeutlicht einmal mehr die Risiken bei wirtschaftlich nicht tragfähigen Unternehmen, insbesondere im Bereich der Vermögensverwaltung, in dem Treuhandstrukturen und Kapitalverwaltung besondere Verantwortung voraussetzen. Mit dem nun erfolgten Beschluss zieht das Insolvenzgericht einen Schlusspunkt unter ein Verfahren, das bereits seit Sommer 2024 anhängig war.

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