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Vorläufige Insolvenzverwaltung über finanzpartner24 GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1 IN 181/25

Im Zuge wachsender finanzieller Schwierigkeiten hat das Amtsgericht Schwarzenbek am 11. Dezember 2025 um 10:15 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der finanzpartner24 GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Hauptstraße 112–114 in Mölln ist beim Amtsgericht Lübeck unter der Handelsregisternummer HRB 13120 registriert und wird von Geschäftsführer Axel Wenzel vertreten.

Ziel der gerichtlichen Anordnung ist der Schutz des noch vorhandenen Vermögens vor nachteiligen Veränderungen. In diesem Zusammenhang wurde gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InsO eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Rechtsanwalt Henning Sämisch aus Hamburg übernimmt diese Rolle als vorläufiger Insolvenzverwalter. Seine Kanzlei befindet sich in der Weidestraße 134, 22083 Hamburg.

Mit sofortiger Wirkung darf die finanzpartner24 GmbH keine Verfügungen über Vermögensgegenstände mehr treffen, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt diesen ausdrücklich zu. Diese Einschränkung gilt auch für den Einzug offener Außenstände. Ziel dieser Maßnahme ist es, eine geordnete Vermögensverwaltung sicherzustellen und die Interessen der Gläubiger zu wahren, bevor über die eigentliche Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entschieden wird.

Die Verfügung über das Unternehmen erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der Insolvenzordnung. Die Gläubiger und weitere Verfahrensbeteiligte können Beschwerde gegen diese Entscheidung einlegen. Diese ist innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist beim Amtsgericht Schwarzenbek einzureichen.

Die finanzpartner24 GmbH ist in der Finanzdienstleistungsbranche tätig und hat sich auf individuelle Beratungsangebote für Privat- und Geschäftskunden spezialisiert. Mit der aktuellen Entwicklung steht das Unternehmen vor einer Zäsur, deren Ausgang maßgeblich von der Fortführungsfähigkeit sowie von möglichen Investoren oder Sanierungskonzepten abhängen wird.

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