Die Berliner Insolvenzgerichte haben am 8. Dezember 2025 für gleich drei Unternehmen aus der Hauptstadt vorläufige Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse angeordnet. Betroffen sind Betriebe aus dem Gastgewerbe und dem Bauwesen.
FRVT Gastronomie- und Handelsgesellschaft mbH
Aktenzeichen: 3611 IN 10558/25
Die FRVT Gastronomie- und Handelsgesellschaft mbH, ansässig in der Mommsenstraße 45, 10629 Berlin, steht unter dem Verdacht der Zahlungsunfähigkeit. Geschäftsführer ist Jürgen Groth. Bereits seit dem 27. Oktober bestehen vorläufige Maßnahmen, die mit dem neuen Beschluss vom 08.12.2025 ergänzt wurden.
Wichtigste Anordnung: Der Gesellschaft wurde ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Damit liegt die gesamte Verfügungsbefugnis über das Vermögen nun beim vorläufigen Insolvenzverwalter. Die Maßnahme entspricht § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO und soll verhindern, dass weitere Gläubiger benachteiligt werden. Zivilrechtliche Verfahren sind gemäß § 240 ZPO unterbrochen.
GAP BAU GmbH
Aktenzeichen: 3611 IN 4236/25
Die GAP BAU GmbH mit Sitz in der Lichtenberger Straße 1, 10178 Berlin, tätig im Baugewerbe und vertreten durch Geschäftsführer Ömer Yildirim, wurde ebenfalls unter vorläufige Insolvenzverwaltung gestellt.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Björn Gehde aus Berlin bestellt. Die Schuldnerin darf ab sofort nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters über ihre Vermögenswerte verfügen. Zwangsvollstreckungen wurden untersagt, laufende Maßnahmen eingestellt.
Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankkonten und Forderungen zu kontrollieren und Gelder einzuziehen. Zudem erhält er Einsicht in sämtliche Geschäftspapiere.
Kartoffelkiste im Europacenter GmbH
Aktenzeichen: 3612 IN 11287/25
Ebenfalls betroffen ist das bekannte Berliner Gastrounternehmen Kartoffelkiste im Europacenter GmbH, geführt von Brigitte Thyes, mit Sitz in der Tauentzienstraße 9, 10789 Berlin.
Der vorläufige Insolvenzverwalter Frank Brachwitz wurde vom Amtsgericht Charlottenburg eingesetzt. Auch hier wurden Zwangsvollstreckungen gestoppt und alle Zahlungen sowie Verfügungen an die Zustimmung des Verwalters geknüpft. Ziel ist es, das vorhandene Vermögen zu sichern und eine strukturierte Prüfung der finanziellen Lage vorzunehmen.
Fazit
Mit diesen aktuellen Entscheidungen verdichten sich die Anzeichen für eine anhaltende wirtschaftliche Schieflage bei kleinen und mittelständischen Betrieben – besonders im Berliner Gastronomie- und Bausektor. Die jeweiligen vorläufigen Insolvenzverwalter übernehmen nun die Prüfung, ob eine Eröffnung des Verfahrens gerechtfertigt ist oder alternative Lösungen möglich sind.
Alle betroffenen Unternehmen können gegen die Beschlüsse binnen zwei Wochen Beschwerde einlegen. Die Frist beginnt mit der öffentlichen Bekanntmachung.