Das Amtsgericht Neuruppin hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 15 IN 182/25 den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Life’s dream estate GmbH, Bahnhofstraße 5, 16567 Mühlenbeck, mangels Masse abgewiesen.
Die im Handelsregister Neuruppin unter HRB 15126 NP eingetragene Gesellschaft war vertreten durch Geschäftsführerin Katharina Kundmüller (geb. Keilholz).
Unternehmenszweck:
Die GmbH bot umfassende Dienstleistungen im Bereich der Immobilienwirtschaft an – darunter:
- Haus- und Mietverwaltung
- WEG-Verwaltung
- Zwangsverwaltung
- Centermanagement
- Hausmeisterdienste
Gerichtlicher Beschluss:
Mit der Abweisung wegen fehlender Masse (§ 26 InsO) stellt das Gericht fest, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken – ein Insolvenzverfahren wird daher nicht eröffnet.
Folgen:
- Es erfolgt kein reguläres Insolvenzverfahren.
- Gläubiger können ihre Forderungen nicht im Insolvenzverfahren anmelden.
- Die GmbH gilt als vollständig überschuldet und wirtschaftlich handlungsunfähig.
- Es droht die Amtslöschung der Gesellschaft im Handelsregister nach § 394 FamFG.
Rechtsmittel:
Gegen die Entscheidung ist binnen zwei Wochen die sofortige Beschwerde möglich, einzureichen beim:
Amtsgericht Neuruppin
Karl-Marx-Straße 18a
16816 Neuruppin
Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder wirksamen öffentlichen Bekanntmachung (§ 9 InsO). Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen und muss die Entscheidung bezeichnen sowie ausdrücklich erklären, dass Beschwerde eingelegt wird.
Fazit: Die Life’s dream estate GmbH scheitert bereits am ersten Schritt eines Insolvenzverfahrens. Ohne Masse keine Insolvenz – und damit keine Möglichkeit zur geordneten Abwicklung über das Gericht. Für Gläubiger bedeutet das: offene Forderungen sind nur noch privat-rechtlich durchsetzbar, was sich angesichts der Vermögenslage kaum lohnen dürfte.