Das Amtsgericht Konstanz hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen K 42 IN 169/25 den Antrag der Avantgarde TWO GmbH, Lohnerhofstraße 2, 78467 Konstanz, auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt. Die im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter HRB 724559 eingetragene Gesellschaft wurde vertreten durch Geschäftsführer Almir Gegic.
Die Ablehnung erfolgte gemäß § 26 Insolvenzordnung (InsO), da das Unternehmen nicht über ausreichende Mittel verfügt, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Bedeutung der Entscheidung:
- Das Verfahren endet ohne Insolvenzeröffnung.
- Keine Bestellung eines Insolvenzverwalters.
- Gläubiger bleiben auf zivilrechtliche Forderungsdurchsetzung angewiesen.
- Die Gesellschaft gilt als faktisch zahlungsunfähig und vermögenslos.
Hinweis auf Rechtsmittel:
Gegen diesen Beschluss kann binnen zwei Wochen ab Zustellung, Verkündung oder öffentlicher Bekanntmachung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Konstanz, Untere Laube 12, 78462 Konstanz, eingelegt werden.
Die Einreichung ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle möglich. Für juristische Personen des öffentlichen Rechts und Berufsträger gilt die Pflicht zur elektronischen Übermittlung gemäß den Vorgaben des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV). Eine einfache E-Mail reicht nicht aus.
Fazit: Nach der Avantgarde ONE GmbH ist damit auch der zweite Firmenableger Avantgarde TWO GmbH insolvenzrechtlich gescheitert, ohne dass ein reguläres Verfahren eröffnet wurde – ein Hinweis auf vollständige Vermögenslosigkeit beider Gesellschaften.