Das Amtsgericht Stuttgart hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 8 IN 752/25 den Antrag der DK Immobilien GmbH, Lehmfeldstraße 3, 70374 Stuttgart, auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft, im Handelsregister unter HRB 783822 eingetragen und vertreten durch Geschäftsführer Dimitrios Kementzetzidis, war anwaltlich vertreten durch Rechtsanwältin Eleni Dimopoulou-Böhne.
Hintergrund:
Der Beschluss nach § 26 InsO bedeutet, dass nicht genügend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Eine reguläre Insolvenzabwicklung findet somit nicht statt.
Auswirkungen:
- Kein Insolvenzverfahren wird eröffnet.
- Keine Bestellung eines Insolvenzverwalters.
- Gläubiger können ihre Forderungen nicht im Rahmen eines Verfahrens anmelden, sondern müssen individuelle zivilrechtliche Schritte prüfen.
- Die GmbH gilt damit faktisch als vermögenslos und zahlungsunfähig.
Hinweis auf Rechtsmittel:
Gegen den Beschluss ist die sofortige Beschwerde möglich. Diese muss innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Stuttgart, Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart eingereicht werden. Für Berufsgeheimnisträger und Behörden besteht die Pflicht zur elektronischen Einreichung über zugelassene Übermittlungswege (kein E-Mail-Versand).
Fazit: Auch bei der DK Immobilien GmbH zeigt sich, dass die wirtschaftliche Substanz nicht mehr ausreichte, um selbst die Grundkosten eines Insolvenzverfahrens zu tragen – ein deutlicher Hinweis auf vollständige wirtschaftliche Handlungsunfähigkeit.