Münster, 09.12.2025 – Das Amtsgericht Münster hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der WS Wärme + Strom Beteiligungsgesellschaft mbH (HRB 22845, AG Coesfeld) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (Az.: 78 IN 57/25). Der Sitz des Unternehmens befindet sich in der Wilhelm-Raiffeisen-Straße 2a, 59394 Nordkirchen, gesetzlich vertreten durch Geschäftsführer Wendelin Vogt.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Florens von Bockum-Dolffs, Syringer Straße 35, 59519 Möhnesee, bestellt. Die Anordnung erfolgte am 09.12.2025 um 09:45 Uhr gemäß §§ 21, 22 der Insolvenzordnung (InsO).
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Verfügungsbeschränkung: Die Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
- Zahlungsverbot an die Schuldnerin: Drittschuldnern ist es untersagt, an die Gesellschaft zu zahlen. Zahlungen sind nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zulässig (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
- Einziehungsbefugnis: Der Verwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
- Zwangsvollstreckung gestoppt: Vollstreckungsmaßnahmen werden bis auf Weiteres untersagt bzw. eingestellt, ausgenommen sind unbewegliche Gegenstände (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Ziel dieser Maßnahmen ist die Sicherung des Vermögens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Gläubiger und Geschäftspartner sollten künftig ausschließlich mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter Kontakt aufnehmen.