Mehrere Unternehmen geraten ins Visier der Insolvenzgerichte – neue Beschlüsse vom 8. Dezember 2025
Aktenzeichen 25 IN 149/25 – dataplan GmbH
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der dataplan GmbH mit Sitz in der Helmstedter Straße 9, 38448 Wolfsburg, wurde am 8. Dezember 2025 um 14:00 Uhr die vorläufige Verwaltung angeordnet. Die Gesellschaft, geführt von Geschäftsführerin Nele Curland, steht seitdem unter gerichtlicher Aufsicht. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Amtsgericht Wolfsburg den Braunschweiger Rechtsanwalt Christian Hausherr.
Die Anordnung hat weitreichende Konsequenzen: Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft sind ab sofort nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters zulässig. Drittschuldner wurden explizit darauf hingewiesen, ausschließlich unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten. Ziel ist es, das noch vorhandene Vermögen der dataplan GmbH vor dem Hintergrund möglicher Gläubigeransprüche abzusichern.
Die vollständige Entscheidung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Eine sofortige Beschwerde gegen den Beschluss ist zulässig und muss innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Wolfsburg eingelegt werden.
Aktenzeichen 10 IN 496/25 – Delta Haustechnik GmbH
Ebenfalls am 8. Dezember 2025, um 15:10 Uhr, wurde durch das Amtsgericht Wiesbaden die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Delta Haustechnik GmbH eingeleitet. Das in Mainz-Kastel ansässige Unternehmen wird von Geschäftsführer Dimitros Bletsos geleitet und ist unter HRB 31716 beim Amtsgericht Wiesbaden registriert.
Der Wiesbadener Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller von der Kanzlei Brandhoff Obermüller & Partner wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Auch hier gilt: Verfügungen der Delta Haustechnik GmbH sind nur noch mit seiner Zustimmung wirksam. Zudem wurden die Schuldner des Unternehmens aufgefordert, sämtliche Zahlungen ausschließlich unter Berücksichtigung der gerichtlichen Anordnung zu leisten.
Betroffene Parteien können die Entscheidung binnen zwei Wochen beim Amtsgericht Wiesbaden durch sofortige Beschwerde anfechten.
Aktenzeichen 10 IN 46/25 – CCS Kühlspulen System GmbH
In einem weiteren Verfahren über das Vermögen der CCS Kühlspulen System GmbH mit Sitz in Hoppstädten-Weiersbach wurde hingegen am 8. Dezember 2025 die zuvor angeordnete vorläufige Verwaltung aufgehoben. Das Unternehmen, das unter anderem im Bereich erneuerbare Energien tätig ist und von Lan Zhang als Geschäftsführerin vertreten wird, war ursprünglich von Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse betroffen.
Die Aufhebung bedeutet, dass das Insolvenzgericht in Idar-Oberstein keine fortbestehende Notwendigkeit für vorläufige Einschränkungen mehr sieht. Ob dies auf eine Rücknahme des Insolvenzantrags, eine Sanierungslösung oder andere Umstände zurückzuführen ist, blieb zunächst unklar.
Diese aktuellen Entwicklungen zeigen einmal mehr, wie dynamisch sich Insolvenzen auf Unternehmensstrukturen und wirtschaftliche Abläufe auswirken können. Während einige Unternehmen unter den Schutz und die Kontrolle eines Insolvenzverwalters gestellt werden, gelingt anderen womöglich noch vor der Verfahrenseröffnung die Wende.