Zwei Jahre nach dem tödlichen Angriff auf eine Joggerin im oberösterreichischen Naarn hat das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Oberösterreich entschieden, dass auch die beiden verbliebenen Staffordshire Terrier eingeschläfert werden müssen. Eine Beschwerde der früheren Hundehalterin gegen einen entsprechenden Bescheid der Bezirkshauptmannschaft wurde abgewiesen.
Gericht verweist auf neues Hundehaltegesetz
Das LVwG begründete seine Entscheidung damit, dass das verschärfte oberösterreichische Hundehaltegesetz, das nach dem Vorfall 2023 erlassen wurde, in diesem Fall Anwendung findet. Das seit Dezember 2024 gültige Gesetz sieht vor, dass bei tödlichen Bissattacken automatisch von einer besonderen Gefährlichkeit des Hundes auszugehen ist. Die Behörden seien daher verpflichtet, eine schmerzlose Tötung anzuordnen.
Die Hundehalterin hatte argumentiert, dass das neue Gesetz rückwirkend nicht anwendbar sei und die Tiere inzwischen einem speziell geschulten Hundetrainer übergeben worden seien. Das Gericht erkannte jedoch keine wirksame Eigentumsübertragung an und stellte klar, dass die Rechtslage eindeutig sei.
Angriff mit tödlichem Ausgang im Jahr 2023
Im Oktober 2023 waren drei Hunde auf einer Nebenstraße in Naarn eine Joggerin attackiert und tödlich verletzt worden. Die Halterin der Tiere wurde später wegen grob fahrlässiger Tötung zu 15 Monaten Haft, davon fünf Monaten unbedingt, verurteilt. Einer der Hunde wurde bereits kurz nach dem Vorfall eingeschläfert, die beiden übrigen wurden beschlagnahmt und vorübergehend einem Hundetrainer zur Betreuung übergeben.
Gericht bestätigt behördliches Vorgehen
Mit der Entscheidung des LVwG ist nun endgültig festgelegt, dass auch diese beiden Tiere eingeschläfert werden. Die Richter betonten, dass die Anordnung unmittelbar aus dem gesetzlichen Gefährlichkeitsstatus folge und deshalb rechtlich erforderlich sei.