Nach dem tragischen Tod einer 33-jährigen Frau bei einer Winterbesteigung des Großglockners im Januar 2025 erhebt die Staatsanwaltschaft Innsbruck nun Anklage gegen ihren Begleiter. Dem 36-jährigen Alpinisten wird grob fahrlässige Tötung vorgeworfen. Die Behörde listet eine Reihe schwerwiegender Versäumnisse auf, die laut Anklageschrift zum Tod der Frau beigetragen haben sollen.
Der Mann hatte seine Lebensgefährtin am 19. Januar auf den höchsten Berg Österreichs führen wollen – bei extremen Wetterbedingungen und in großer Höhe. Laut Staatsanwaltschaft war der Alpinist selbst sehr erfahren, während seine Partnerin keinerlei Erfahrung mit Hochtouren dieser Schwierigkeit und Länge hatte. Rund 50 Meter unterhalb des Gipfels, am berüchtigten Stüdlgrat, ließ der Angeklagte die bereits stark unterkühlte, erschöpfte und desorientierte Frau zurück – ohne Biwak-Ausrüstung oder Notruf abzusetzen. Sie überlebte die Nacht nicht.
Versäumnisse mit tödlichen Folgen
Die Liste der Vorwürfe ist lang: Der Tourenbeginn gegen 2 Uhr nachts sei zu spät erfolgt, ein Notbiwak habe gefehlt, die Ausrüstung der Frau – bestehend aus Splitboard und Snowboard-Softboots – sei völlig ungeeignet gewesen. Trotz des sich verschlechternden Zustands der Begleiterin habe der Angeklagte weder umgekehrt noch rechtzeitig Hilfe geholt. Stattdessen habe er sie ungeschützt in exponiertem Gelände zurückgelassen.
Hinzu kommt, dass er weder dem Rettungshubschrauber Signale gegeben noch auf Anrufe der Alpinpolizei reagiert habe – sein Handy war lautlos gestellt und verstaut. Auch sei keine Schutzmaßnahme wie ein windgeschützter Unterschlupf für die Frau getroffen worden.
Gutachten und Ermittlungen
Im Ermittlungsverfahren wurde ein umfassendes Gutachten durch einen alpintechnischen Sachverständigen erstellt. Mobiltelefone, Sportuhren, Videos und Fotos wurden ausgewertet, Zeugen vernommen und ein gerichtsmedizinisches Gutachten eingeholt. Der Angeklagte selbst wies in seiner schriftlichen Stellungnahme sämtliche Vorwürfe zurück und bestritt ein Fehlverhalten.
Hauptverhandlung im Februar
Die Staatsanwaltschaft sieht die Verantwortung jedoch klar beim Angeklagten, da er als Planer und erfahrener Führer der Tour gehandelt habe. Die Anklage wegen grob fahrlässiger Tötung sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Der Prozess soll am 19. Februar 2026 vor dem Landesgericht Innsbruck stattfinden.
Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Verantwortung erfahrener Alpinisten gegenüber unerfahrenen Begleitpersonen – insbesondere bei extremen Hochtouren in winterlichen Bedingungen. Die Frage, ob die Tragödie hätte verhindert werden können, wird nun vor Gericht geklärt.