Der Fall, der Wien schockierte, kommt vor Gericht: Gegen jenen 39‑Jährigen, der am Sonntag festgenommen wurde, nachdem seine sechsjährige Stieftochter mit einem international bekannten Handzeichen auf häusliche Gewalt aufmerksam machte, hat die Staatsanwaltschaft Wien Anklage erhoben. Vorgeworfen werden ihm schwere Nötigung und Freiheitsentziehung.
Der gebürtige Iraker befindet sich in der Justizanstalt Josefstadt in Untersuchungshaft – laut Gericht wegen Tatbegehungs- und Fluchtgefahr. Er lebt nicht ordnungsgemäß gemeldet in Wien und ist bereits einschlägig vorbestraft. Der Prozess wurde für den 16. Dezember angesetzt.
Drohen, Festhalten, Mitnahme gegen den Willen
Nach Darstellung der Ermittler soll der Mann seine Ehefrau samt Baby und Stieftochter abgepasst, bedroht und in sein Auto gedrängt haben. Ein Messer habe er der Frau dabei an den Hals gesetzt. Anschließend soll er etwa eine Stunde lang quer durch Wien gefahren sein – gegen den Willen der Betroffenen. Die Staatsanwaltschaft qualifiziert dies als Freiheitsentziehung.
Der Angeklagte weist alles zurück
Der Verteidiger des 39‑Jährigen bestreitet die Vorwürfe vehement. Sein Mandant habe niemanden bedroht oder entführt, so Anwalt Sebastian Lesigang. Der Mann habe vielmehr selbst die Polizei gerufen, nachdem ihm ein anderes Auto hinten aufgefahren sei.
Doch der Fall hat eine Vorgeschichte: Die Ehefrau hatte bereits früher eine einstweilige Verfügung gegen den Mann erwirkt – mit Kontakt- und Annäherungsverbot. Weil er diese erneut missachtete, wurde den Kindern das stille Handzeichen für Hilfe beigebracht, um im Ernstfall flüchtig und unbemerkt Alarm schlagen zu können.
Unfall als Zufall und Lebensretter
Dass der Mann während seiner Fahrt einen Auffahrunfall verursachte, dürfte Mutter und Kinder letztlich geschützt haben. Die Polizei wurde zum Unfallort gerufen, bemerkte die verängstigte Familie und beobachtete das Handzeichen des Mädchens – Daumen in die Innenfläche legen, Finger schließen. Bei der Fahrzeugdurchsuchung entdeckten die Beamten drei Messer, eines davon im Kinderwagen.
Der Prozess soll klären, wie sich der Vorfall zugetragen hat – und ob das Kind mit seinem Handzeichen eine Eskalation verhindern konnte.