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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die R & S Intensivpflege und Nachsorge GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 502 IN 244/25 hat das Amtsgericht Düsseldorf am 26. November 2025 eine entscheidende Maßnahme im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über die R & S Intensivpflege und Nachsorge GmbH getroffen. Die Gesellschaft, eingetragen unter HRB 92662 und ansässig an der Werftstraße in Düsseldorf, wird von Geschäftsführer Rachid Benaissa Sabi geleitet und ist im Bereich der intensivpflegerischen Betreuung und Nachsorge tätig.

Um 18 Uhr und 9 Minuten ordnete das Gericht die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin an. Diese Maßnahme bedeutet, dass die Gesellschaft ab diesem Zeitpunkt nicht mehr frei über ihr Vermögen verfügen darf. Jede Verfügung – sei es über Konten, Forderungen oder andere Vermögensgegenstände – ist nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Martin Lambrecht aus Düsseldorf bestellt. Er übernimmt die Überwachung und Sicherung der wirtschaftlichen Abläufe und ist ermächtigt, sämtliche Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder in Empfang zu nehmen.

Darüber hinaus wurden alle Drittschuldner verpflichtet, ihre Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Verwalter zu erbringen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass sämtliche Zahlungseingänge geordnet verwaltet und der künftigen Insolvenzmasse zugeführt werden können.

Mit dem Beschluss vom 26. November 2025 tritt die R & S Intensivpflege und Nachsorge GmbH in eine Phase strenger gerichtlicher Aufsicht, deren Ziel es ist, Vermögenswerte zu sichern und die Voraussetzungen für ein mögliches Insolvenzverfahren sorgfältig zu prüfen.

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