Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 67h IN 332/25 hat das Amtsgericht Hamburg am 26. November 2025 eine umfassende Sicherungsmaßnahme im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Samwise GmbH getroffen. Die Gesellschaft, eingetragen unter HRB 122558 und ansässig in der Starstraße in Hamburg, wird von Geschäftsführer Panayotis Nikolaidis vertreten und befindet sich nun unter strenger gerichtlicher Aufsicht.
Um 15 Uhr und 50 Minuten ordnete das Gericht die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin an. Damit dürfen Verfügungen über das Vermögen der Samwise GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Diese zentrale Maßnahme nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO verhindert, dass Vermögenswerte eigenständig veräußert oder verschoben werden, bevor über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden ist.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast aus Hamburg bestellt. Er ist ab sofort ermächtigt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Um die vollständige Kontrolle über sämtliche Zahlungseingänge sicherzustellen, wurden alle Drittschuldner ausdrücklich aufgefordert, keine Zahlungen mehr direkt an die Gesellschaft, sondern ausschließlich an den Verwalter zu leisten.
Darüber hinaus untersagte das Gericht sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin, sofern keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen wurden vorläufig eingestellt. Diese Anordnung soll verhindern, dass einzelne Gläubiger auf das Vermögen zugreifen und dadurch eine geordnete Sicherung der Masse gefährdet wird.
Mit dem Beschluss vom 26. November 2025 befindet sich die Samwise GmbH nun in einer Phase besonderer Kontrolle, die der Sicherung der Insolvenzmasse und der Vorbereitung einer geordneten Entscheidung über das weitere Verfahren dient.