Im langjährigen Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spilling Energie Systeme GmbH mit Sitz in Hamburg ist eine weitere gerichtliche Entscheidung ergangen. Das Amtsgericht Hamburg hat die Vergütung für die Durchführung einer Nachtragsverteilung sowie die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Grundlage der Berechnung ist eine nachträglich zu verteilende Insolvenzmasse von 5.590,13 Euro. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 67g IN 456/14 geführt.
Die Spilling Energie Systeme GmbH hat ihre Geschäftsanschrift in der Werftstraße 5 in 20457 Hamburg und ist beim Amtsgericht Hamburg unter der Handelsregisternummer HRB 34759 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird die Gesellschaft durch den Geschäftsführer Christian Ancker.
Bei der Spilling Energie Systeme GmbH handelt es sich um ein Unternehmen des Maschinen und Anlagenbaus. Gegenstand des Unternehmens ist die Unterhaltung einer Maschinenfabrik, insbesondere die Herstellung und der Vertrieb von Kraftanlagen sowie die Erbringung von Dienstleistungen rund um diese Produktgruppe.
Das Unternehmen war damit auf einen technisch anspruchsvollen Bereich des Maschinenbaus ausgerichtet. Neben der eigentlichen Herstellung entsprechender Kraftanlagen gehörte auch deren Vertrieb zum Geschäftsfeld. Ergänzt wurde das Angebot durch Dienstleistungen im Zusammenhang mit diesen Anlagen. Der Unternehmensgegenstand umfasste somit nicht nur die Produktion, sondern auch weitere Leistungen rund um die angebotene Anlagentechnik.
Die aktuelle Bekanntmachung bedeutet allerdings keine neue Insolvenz der Spilling Energie Systeme GmbH. Das Insolvenzverfahren wird bereits seit dem Jahr 2014 unter dem Aktenzeichen 67g IN 456/14 geführt. Die nun veröffentlichte Entscheidung betrifft vielmehr eine Nachtragsverteilung innerhalb dieses langjährigen Verfahrens.
Eine Nachtragsverteilung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn nachträglich weitere Vermögenswerte zur Insolvenzmasse gelangen oder Beträge verfügbar werden, die bei einer früheren Verteilung noch nicht berücksichtigt werden konnten. Auch lange nach Beginn beziehungsweise nach wesentlichen Abwicklungsschritten eines Insolvenzverfahrens können deshalb noch weitere Gelder zur Verteilung anstehen.
Im Fall der Spilling Energie Systeme GmbH beträgt die für die aktuelle Nachtragsverteilung maßgebliche Insolvenzmasse 5.590,13 Euro. Welche konkrete Forderung, Zahlung oder welcher andere Vermögenswert zu diesem nachträglich verfügbaren Betrag geführt hat, wird in der veröffentlichten Entscheidung nicht erläutert.
Für die Durchführung dieser Nachtragsverteilung steht dem Insolvenzverwalter eine gesonderte Vergütung zu. Das Amtsgericht Hamburg stellte fest, dass im vorliegenden Fall nach billigem Ermessen eine Vergütung in Höhe von 100 Prozent angemessen ist. Zusätzlich werden die zu erstattenden Auslagen berücksichtigt.
Die konkreten Vergütungsbeträge wurden in der öffentlichen Bekanntmachung nicht vollständig offengelegt. Das Insolvenzgericht hat die Entscheidung lediglich auszugsweise beziehungsweise ihrem wesentlichen Inhalt nach veröffentlicht, um schützenswerte Interessen von Beteiligten zu wahren.
Die Entscheidung verdeutlicht zugleich, wie lange die wirtschaftliche und rechtliche Abwicklung einer Unternehmensinsolvenz andauern kann. Selbst bei einem Verfahren, dessen Aktenzeichen bereits aus dem Jahr 2014 stammt, können mehr als ein Jahrzehnt später noch Vermögenswerte verfügbar werden, die eine weitere Verteilung und damit zusätzliche gerichtliche Entscheidungen erforderlich machen.
Für die Gläubiger ist eine Nachtragsverteilung grundsätzlich von Interesse, weil dadurch nachträglich weitere Insolvenzmasse zur Verfügung steht. Welche Beträge letztlich an einzelne Gläubiger fließen und in welchem Verhältnis die zusätzlich vorhandenen Mittel zu den noch berücksichtigungsfähigen Forderungen stehen, geht aus der aktuellen Bekanntmachung nicht hervor.
Damit setzt sich die Abwicklung der einst im Maschinen und Kraftanlagenbau tätigen Spilling Energie Systeme GmbH weiter fort. Das Amtsgericht Hamburg hat am 3. August 2026 die Vergütung und Auslagen für die Nachtragsverteilung festgesetzt. Das Insolvenzverfahren wird weiterhin unter dem Aktenzeichen 67g IN 456/14 geführt.