Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 63 IN 420/25 hat das Insolvenzgericht Cottbus am 26. November 2025 eine bedeutende Sicherungsmaßnahme im Insolvenzantragsverfahren der Nena Apartments Berlin GmbH getroffen. Die Gesellschaft mit Sitz in Schönefeld, eingetragen unter HRB 16816 und vertreten durch Geschäftsführer Florian Wichelmann, betreibt unter ihrem Namen Apartmenthäuser an verschiedenen Berliner Standorten und sieht sich nun einer strengen insolvenzrechtlichen Überwachung gegenüber.
Um 12 Uhr und 10 Minuten ordnete das Gericht die vorläufige Insolvenzverwaltung an – verbunden mit einem umfassenden Zustimmungsvorbehalt. Diese Maßnahme dient dem Schutz des Schuldnervermögens, um zu verhindern, dass es bis zur endgültigen Entscheidung über die Verfahrenseröffnung zu wirtschaftlichen Nachteilen oder Vermögensverschiebungen kommt.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert aus Berlin bestellt. Er übernimmt ab sofort die Überwachung der finanziellen Abläufe der Schuldnerin. Verfügungen über Vermögensgegenstände sind nur noch gültig, wenn er ihnen ausdrücklich zustimmt. Unter diese Beschränkung fällt auch die Einziehung von Außenständen, sodass sämtliche Zahlungseingänge unter seine Kontrolle gestellt werden.
Die beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung erläutert, dass gegen diese Entscheidung innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist die sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Cottbus eingelegt werden kann. Maßgeblich für den Fristbeginn ist – wie im Insolvenzrecht üblich – das jeweils zuerst eintretende Ereignis aus Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung im Internet. Die Belehrung beschreibt zudem die formalen Anforderungen an eine Beschwerde sowie die Möglichkeit der elektronischen Einreichung nach den Vorgaben der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung.
Mit dem Beschluss vom 26. November 2025 tritt die Nena Apartments Berlin GmbH in eine Phase starker gerichtlicher Kontrolle ein, in der ihr Vermögen gesichert und das weitere Verfahren sorgfältig vorbereitet wird.